Brüssel, Luxemburg (epd). Langzeitarbeitslose sollten dem Europäischen Rechnungshof zufolge gezielter gefördert werden. Darauf solle die EU-Kommission gegenüber den Mitgliedstaaten bestehen, wenn diese Mittel aus dem neuen Europäischen Sozialfonds (ESF+) gegen Arbeitslosigkeit einsetzen, erklärte der Rechnungshof am Mittwoch in Luxemburg. 2020 war den Angaben zufolge ein gutes Drittel der 15 Millionen Arbeitsuchenden in der EU seit mindestens zwölf Monaten arbeitslos.
Die Verantwortung für die Arbeitsmarktpolitik in der EU tragen die einzelnen Länder. Der Europäische Sozialfonds ist der wichtigste EU-Fördertopf zur Unterstützung von Arbeitsmarktmaßnahmen. Dem Rechnungshof zufolge wurden von 2014 bis 2020 daraus rund 11,4 Milliarden Euro für den Zugang zur Beschäftigung bereitgestellt.
Das Geld sei zwar vielen Langzeitarbeitsuchenden zugutegekommen, allerdings sei für sie kein spezieller Ansatz verfolgt worden, urteilte der Rechnungshof. Langzeitarbeitslose hätten jedoch größere Probleme als andere bei der Arbeitssuche, „weil ihnen Motivation, Vertrauen und Kompetenzen verloren gehen“. Davon abgesehen spiegelten die ESF-Maßnahmen „nicht unbedingt den Umfang des Problems in einigen Mitgliedstaaten wider“, erklärte der Rechnungshof.
Verbesserungswürdig ist dem Rechnungshof zufolge auch die Ergebnisanalyse. Dass der ESF für Langzeitarbeitslose und andere Zielgruppen keine spezifischen Ausgabenkategorien besitze, erschwere die Bewertung der Wirkungen der Maßnahmen für diese Gruppen.