Brandenburg will epidemische Notlage ausrufen

Brandenburg will epidemische Notlage ausrufen
Sachsen hat angesichts der Coronakrise die epidemische Notlage ausgerufen, nun will auch Brandenburg nachziehen. Am kommenden Montag soll der Landtag darüber entscheiden.

Potsdam (epd). Nach Sachsen will nun auch Brandenburg die epidemische Corona-Notlage ausrufen. Darüber soll am kommenden Montag der Landtag in einer Sondersitzung entscheiden. Die Verbreitung des Coronavirus habe sich in den vergangenen Wochen deutlich beschleunigt, heißt es zur Begründung in einem gemeinsamen Antrag der Regierungsfraktionen von SPD, CDU und Grünen, der am Dienstag in Potsdam vorgestellt wurde. Exponentiell sprunghafte und außerordentlich dynamische Anstiege der Infektionszahlen hätten inzwischen zu den bislang höchsten Werten der Sieben-Tage-Inzidenz von Neuinfektionen unter 100.000 Einwohnern geführt, die seit Pandemiebeginn gemessen wurden.

Am Dienstag lag der Inzidenzwert in Brandenburg laut Gesundheitsministerium bei knapp 637, Spitzenreiter waren die südlichen Landkreise Elbe-Elster mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von knapp 1.414 und Spree-Neiße mit knapp 1.177 sowie die Stadt Cottbus mit gut 1.254 erfassten Neuinfektionen unter 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche.

Brandenburgs Städte- und Gemeindebund reagierte positiv auf die Pläne. Die Sieben-Tage-Inzidenzen lägen in verschiedenen Regionen Brandenburgs anhaltend über 1.000, immer mehr Krankenhäuser und Intensivstationen seien überlastet, sagte Geschäftsführer Jens Graf dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag in Potsdam: „Es ist nachvollziehbar und geboten, wenn die Regierungsfraktionen zusätzliche Handlungsoptionen eröffnen wollen.“

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz äußerte Kritik. „Es ist fahrlässig, eine epidemische Notlage zu fordern, ohne die nötigen Maßnahmen für den Schutz der 25.000 Pflegeheimbewohner zu ergreifen“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch dem epd am Dienstag: „Ziel muss es sein, das Coronavirus schon vor der Tür zu stoppen.“ Tägliche Tests für das Pflegepersonal ohne Ausnahme seien hierfür das effizienteste Mittel. Eine solche Testpflicht hätten die Gesundheitsminister der Länder jedoch als zu aufwändig erachtet.

Die Landesregierung kündigte am Dienstag in Potsdam an, voraussichtlich am kommenden Dienstag eine aktualisierte Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu beschließen, die am 15. Dezember in Kraft treten soll. Mit der Änderung der Verordnung sollen neue bundesrechtliche Vorgaben berücksichtigt werden, die für Freitag erwartet werden, hieß es. Der weitgehende Lockdown für Ungeimpfte durch die 2G-Regel unter anderem in Einzelhandel, Gastronomie und Beherbergung sollen darin bestätigt werden. Geplant seien auch Kontaktbeschränkungen, die Beschränkung von Großveranstaltungen sowie die Einschränkung von privaten Feiern und die Schließung von Clubs und Diskotheken.

„Die aktuelle Infektionslage erfordert entschiedenes Handeln“, betonten die Fraktionen von SPD, CDU und Grünen bereits am Montagabend in einer gemeinsamen Erklärung. Die Auslastung der Intensivstationen sei nach wie vor alarmierend. „Es besteht kein Zweifel daran, dass wir uns in einer Notlage befinden“, hieß es dort weiter: „Die Koalitionsfraktionen sehen es deshalb als notwendig an, die epidemische Notlage festzustellen.“