Berlin (epd). Die vorgesehene Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und bei ambulanten Pflegediensten soll nach den Plänen der künftigen Ampel-Koalition vom 16. März des kommenden Jahres an gelten. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag, Sabine Dittmar, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Nachfrage, von dem Tag an werde der Impfnachweis „Voraussetzung sein für den Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses“. Alle bereits Beschäftigten müssten ihren Immunstatus bis zum 15. März 2022 nachgewiesen haben.
Die Ärztinnen und Ärzte, Pflege- oder auch Reinigungskräfte müssen dann also entweder gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sein. SPD, Grüne und FDP planen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, also eine Vorschrift für alle Beschäftigten über das medizinische und pflegerische Personal hinaus.
Dittmar erklärte, aus epidemiologischer Sicht sei eine hohe Impfquote „unabdingbar“ in Einrichtungen, in denen es enge Kontakte zu vulnerablen Personengruppen gebe. „Aber auch aus menschlicher Sicht ist es völlig unverständlich, dass Personal, das Tag für Tag mit besonders verletzlichen Menschen zusammenarbeitet, nicht geimpft ist“, sagte die SPD-Politikerin. Die Impfung reduziere das Risiko sich selbst zu infizieren und das Übertragungsrisiko.
Nach einem Bericht des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Freitag) soll der entsprechende Gesetzentwurf bis Mitte Dezember vom Bundestag beschlossen werden. Eine erste Beratung könnte in der kommenden Woche erfolgen, ist bisher aber noch nicht vorgesehen. In Pflegeheimen kommt es weiterhin zu Krankheitsausbrüchen. Ende Oktober waren in einem Altenheim am Werbellinsee in Brandenburg elf alte Menschen gestorben. Nach Angaben der zuständigen Behörden waren die Bewohnerinnen und Bewohner weitgehend geimpft, aber nur die Hälfte des Personals. Dieser Fall hatte die Debatte um eine Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegesektor befeuert.