Bonn, Berlin (epd). Der christliche Verein „donum vitae“ hat mit Blick auf den Koalitionsvertrag vor weiteren Polarisierungen in der Debatte zur Schwangerschaftskonfliktberatung gewarnt. „Der einmalige Kompromiss, dass der Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig, aber unter der Voraussetzung einer bescheinigten psychosozialen Pflichtberatung straffrei ist, sollte keinesfalls aufs Spiel gesetzt werden“, erklärte der Bundesvorsitzende Olaf Tyllack am Mittwoch in Bonn.
Tyllack begrüßt, dass die künftige Bundesregierung die flächendeckende Versorgung mit Beratungsstellen sowie die Möglichkeit der digitalen Konfliktberatung gewährleisten will. Die angekündigte Prüfung einer alternativen Regelung außerhalb des Strafrechts betrachtet er angesichts der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für einen Schutz des ungeborenen Lebens hingegen eher mit Skepsis.
Die angekündigte Streichung des Werbeverbotes für den Schwangerschaftsabbruch in Paragraf 219a bewertet Tyllack als problematisch: „Selbstverständlich benötigen ungewollt schwangere Frauen Zugang zu allen relevanten Informationen und zu Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Für die Ärztinnen und Ärzte wiederum muss Rechtssicherheit bestehen.“ Die komplette Streichung hält er für das falsche Signal: „Wer das Werbeverbot abschafft, verliert den eigentlichen Anlass der Regelung aus den Augen: Der Abbruch einer Schwangerschaft soll in der Öffentlichkeit nicht wie andere ärztliche Leistungen dargestellt und sogar beworben werden.“
Der 1999 gegründete Verein donum vitae wird nach eigenen Angaben von mehr als 1.000 ehrenamtlich Engagierten in 14 Bundesländern unterstützt. Die staatlich anerkannten Beratungsstellen von donum vitae sind danach berechtigt, einen Beratungsnachweis gemäß Paragraf 219 StGB auszustellen.