Berlin (epd). Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die sogenannte Notbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Frühjahr haben sich Fachpolitiker der SPD für die Prüfung strengerer Maßnahmen vor allem für Ungeimpfte ausgesprochen. „Die Situation ist heute eine andere als zu Beginn des Jahres, die Impfquote ist beispielsweise deutlich höher“, erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Bundestag, Dirk Wiese, am Dienstag in Berlin. Er kündigte an, die Urteilsbegründung zu prüfen und kommende Maßnahmen daran zu orientieren. Als Beispiel nannte er regionale Lockdowns.
Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Johannes Fechner, erklärte, seine Partei sehe „Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte als sinnvoll an, auch zu deren Schutz“. Zudem werde man zum Schutz vulnerabler Gruppen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht beschließen. „Die erheblichen Bedenken, die das Bundesverfassungsgericht gegen die Schulschließungen aufzeigt, werden wir ernst nehmen“, sagte Fechner.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstagmorgen die Bundesnotbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie als rechtmäßig eingestuft. Nach Einschätzung der Karlsruher Richter waren die Ausgangsbeschränkungen sowie vom Bund angeordneten Schulschließungen zwar Eingriffe in die Grundrechte. Das Konzept habe aber dem Lebens- und Gesundheitsschutz und der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als überragend wichtigen Gemeinwohlbelangen gedient.