München (epd). Die Gesundheitsminister der Länder haben den Bund aufgefordert, die Rechtsgrundlage für Corona-Impfungen in Apotheken und Zahnarztpraxen zu schaffen. Dies solle im Rahmen einer zeitlich befristeten Ausnahmegenehmigung geschehen, erklärte der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) und bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU), am Montagabend nach einer Videoschalte mit seinen Kolleginnen und Kollegen. Die Impfkampagne müsse „mit Pragmatik, Flexibilität und Engagement massiv“ vorangetrieben werden.
„Der Weg aus der Pandemie bleibt: impfen, impfen, impfen“, erklärte Holetschek. Die Gesundheitsminister seien sich einig gewesen, dass Apothekerinnen und Apotheker sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte einen großen Anteil leisten könnten, um möglichst schnell und niedrigschwellig viele Menschen zu impfen. In Apotheken hätten Modellprojekte für Grippeschutzimpfungen gute Erfolge erzielt. Voraussetzung sei, dass ausreichend Impfstoff zur Verfügung stehe, sagte Holetschek. Es dürfe nicht zu einem Verteilungskampf zwischen Impfzentren, Arztpraxen und Apotheken kommen.
Die Ministerinnen und Minister beschlossen den Angaben zufolge zudem, zeitnah den Rechtsrahmen für das Aussetzen nicht dringend medizinisch notwendiger Eingriffe und Behandlungen im größtmöglichen Umfang in Krankenhäusern, die an der Covid-Versorgung mitwirken, zu schaffen. Dadurch sollten zusätzliche Intensivkapazitäten gewonnen werden, hieß es. Die GMK forderte ferner die EU-Kommission auf, die Auslieferung des neuen Corona-Impfstoffs für Kinder zwischen fünf und elf Jahren möglichst rasch in die Wege zu leiten. Die Ständige Impfkommission (Stiko) baten die Minister, „sehr zeitnah“ eine Empfehlung für Kinderimpfungen auszusprechen.
Aktuell sind nach Angaben des Robert Koch-Instituts 68,4 Prozent der Bevölkerung in Deutschland vollständig gegen das Coronavirus geimpft. Die geringe Impfquote gilt als ein Grund für das Ausmaß der vierten Welle der Pandemie in Deutschland.