Berlin (epd). Das umstrittene Berliner Neutralitätsgesetz von 2005 soll gegebenfalls an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden. Darauf haben sich SPD, Grüne und Linke in Berlin in ihrem am Montag vorgestellten Koalitionsvertrag verständigt.
Sollte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das generelle Kopftuchverbot für Angestellte bei Gericht, im Justizvollzug, bei der Polizei sowie für Lehrerinnen kippen, werde die neue rot-grün-rote Koalition das Gesetz entsprechend ändern, sagte die Spitzenkandidatin der Grünen, Bettina Jarasch: „Tut es das nicht, bleibt alles beim Alten.“
Jarasch verwies darauf, dass die Karlsruher Richterinnen und Richter bereits in einem 2015 veröffentlichten Beschluss entschieden hatten, dass es kein pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen geben darf, sondern der Einzelfall entscheidend ist. Das Bundesarbeitsgericht urteilte im Sommer 2020 ebenfalls, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen im Unterricht unzulässig ist. Das Gericht hatte damit die Revision des Landes Berlin gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts abgewiesen. Die Berliner Bildungsenatorin Sandra Scheeres (SPD) hatte daraufhin erneut das Bundesverfassungsgericht angerufen.
Während die SPD seit Jahren an dem Gesetz festhält, wollen vor allem die Grünen das Gesetz wegen der Diskriminierung muslimischer Frauen abschaffen. Der bisherige Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hatte 2020 im Alleingang das Kopftuch bei der Ausbildung von Rechtsreferendarinnen zugelassen.