Bundesverfassungsgericht entscheidet am Dienstag zur Bundesnotbremse

Bundesverfassungsgericht entscheidet am Dienstag zur Bundesnotbremse

Karlsruhe (epd). Das Bundesverfassungsgericht wird am Dienstag erstmals in der Hauptsache eine Entscheidung über die Corona-Bundesnotbremse veröffentlichen. Die Karlsruher Richter wollen dabei klären, ob und inwieweit der Gesetzgeber zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Bevölkerung zu Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen verpflichten (AZ: 1 BvR 781/21 und weitere) sowie Schulschließungen veranlassen darf. (AZ: 1 BvR 971/21 und 1 BvR 1069/21).

Die am 23. April 2021 inkraft getretene und Ende Juni 2021 ausgelaufene gesetzliche Bundesnotbremse, das sogenannte „Vierte Bevölkerungsschutzgesetz“, sollte die Ausbreitung des Coronavirus verhindern. So wurden etwa nächtliche Ausgangsbeschränkungen, Kontaktbeschränkungen in privaten Haushalten oder der Schulunterricht von zu Hause aus bei einer Inzidenz von über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen festgelegt.

Viele Bürgerinnen und Bürger sahen darin einen unzulässigen Eingriff in ihrer Grundrechte. Bis Ende Juli hatten sich 8.572 Menschen in 281 Verfassungsbeschwerden sowie weiteren Eilanträgen an das Bundesverfassungsgericht gewandt.

Am 31. Mai 2021 wiesen die Verfassungsrichter in einem Eilbeschluss zahlreiche Anträge auf Stopp der Bundesnotbremse ab (AZ: 1 BvR 794/21). Ob das Gesetz verfassungswidrig sei, könne nur im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Die Beschränkungen dienten dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung und damit einem „legitimen Zweck“. Dass die Ausgangsbeschränkungen gegen die Corona-Pandemie „offensichtlich nicht geeignet, nicht erforderlich oder unangemessen“ wären, liege nicht klar auf der Hand. Zu Schulschließungen hat sich das Gericht noch nicht im Eilverfahren geäußert.