Berlin (epd). Die mögliche künftige Ampel-Koalition will den Familiennachzug vor allem für Bürgerkriegsflüchtlinge wieder erleichtern. Sogenannte subsidiär Geschützte sollen den nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannten Schutzberechtigten gleichgestellt werden, heißt es im am Mittwoch vorgelegten Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP. Den untergeordneten subsidiären Schutz haben seit 2015 vor allem syrische Bürgerkriegsflüchtlinge erhalten. Für sie wurde 2016 der Familiennachzug ausgesetzt, 2018 dann ein Kontingent mit 12.000 Plätzen pro Jahr geschaffen.
Mit der Gleichstellung hätten sie wie vor 2016 wieder einen Rechtsanspruch auf das Nachholen der Kernfamilie, konkret der Ehepartner, der minderjährigen Kinder oder umgekehrt der Eltern zum minderjährigen Kind. Die Ampel-Koalition sagt zudem zu, dass auch minderjährige Geschwister eines in Deutschland gelandeten Kindes nachgeholt werden können.
SPD, Grüne und FDP versprechen in ihrem Koalitionsvertrag zudem eine Reform des Bleiberechts, um langjährig Geduldeten ohne sicheren Rechtsstatus eine Perspektive zu schaffen. Auf europäischer Ebene will sich die wahrscheinliche künftige Regierung, über deren Zustandekommen noch die einzelnen Parteien entscheiden, wie die Vorgängerregierung für ein gemeinsames europäisches Asylrecht einsetzen, das eine faire Verteilung Schutzsuchender in der EU vorsieht.
Zudem strebt die Ampel laut eigenem Vertrag Migrationsabkommen mit Drittstaaten an. Dabei soll auch geprüft werden, ob die Feststellung eines Schutzstatus in einem Drittstaat möglich ist. Damit könnten Asylberechtigte bereits mit sicherem Status einreisen, was bislang nicht möglich ist, weil derzeit der Status nur in Deutschland geprüft werden darf. „Wir wollen verhindern, dass Menschen für geopolitische oder finanzielle Interessen instrumentalisiert werden“, heißt es im Koalitionsvertrag.
Die Organisation Pro Asyl bezeichnete die Inhalte des Koalitionsvertrags als „Licht und Schatten“. Sie begrüßte die angestrebten Änderungen beim Familiennachzug und Bleiberecht, beklagte aber auch das Fehlen anderer Punkte. Dazu zählte sie die bis zu 18 Monate erlaubte Isolierung Schutzsuchender in Erstaufnahmeeinrichtungen.