Berlin (epd). Die in der vergangenen Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossenen neuen Corona-Regeln treten am Mittwoch in Kraft. Das geänderte Infektionsschutzgesetz wurde am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Zu den neuen Maßnahmen gehört die Anwendung der 3G-Regel im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie am Arbeitsplatz. Nur gegen das Coronavirus Geimpfte, von Covid-19 Genesene oder aktuell negativ auf das Virus Getestete haben dann Zugang zur Bahn, ins Büro oder an die Werkbank. Zudem gibt es Testpflichten unter anderem für Pflegeheime.
Die neuen Regeln ersetzen die seit Beginn der Corona-Pandemie geltende „epidemische Lage nationaler Tragweite“, die am Donnerstag ausläuft. Bekannte Schutzmaßnahmen wie Abstandsregeln und das Tragen von Masken bleiben erhalten. Flächendeckende und pauschale Ausgangssperren, Schul- oder Restaurantschließungen soll es aber nicht mehr geben.
Bei hohem Infektionsgeschehen sind aber regional weiter Kontaktbeschränkungen möglich. Maßgebliches Kriterium für Schutzmaßnahmen ist nach einem Beschluss der Regierungschefs und -chefinnen von Bund und Ländern der sogenannte Hospitalisierungsindex, der angibt, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen mit einer Corona-Infektion ins Krankenhaus aufgenommen wurden.
Die Länder können zudem 2G-Regeln anordnen, bei der dann nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben. Die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes ist bis 19. März befristet, kann aber verlängert werden. Wegen der derzeit hohen Infektionszahlen war das Auslaufen der epidemischen Lage umstritten.
Am Dienstagmorgen meldete das Robert Koch-Institut 45.326 bestätigte Neuinfektionen. Die Zahl der neuen Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen stieg auf einen neuen Rekordwert von 399,8. Die Zahl der bisherigen Corona-Toten liegt bei 99.433. Die Hospitalisierungsrate beträgt bundesweit derzeit 5,3.