Brüssel, Straßburg (epd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen der Zwangsausweisung zweier Angehöriger der auch als Moon-Bewegung bekannten Vereinigungskirche verurteilt. Es seien Verfahrensgarantien für Ausweisungen, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, die Religionsfreiheit und weitere Rechte verletzt worden, teilte der EGMR am Dienstag in Straßburg mit. Moskau muss dem betroffenen japanischen Moon-Mitglied demnach rund 18.000 Euro und dem US-amerikanischen Moon-Mitglied 12.000 Euro an Schadenersatz und Auslagen zahlen. (AZ: 292/06 und 43490/06)
Die beiden hatten laut EGMR seit Anfang der 90er Jahre als Missionare in Russland gelebt und wurden 2006 plötzlich und zwangsweise ausgewiesen. Dabei seien Wohnsitz-Bestimmungen vorgeschoben worden, die beiden Männer hätten faktisch kaum Gelegenheit gehabt, dagegen vorzugehen, der Japaner wurde kurzzeitig auch eingesperrt. Weil beide sich in Russland ausschließlich um ihre religiöse Arbeit gekümmert hätten, schlussfolgerte der EGMR, dass die Ausweisung damit zu tun haben müsse.
Die Vereinigungskirche war von dem 2012 verstorbenen Koreaner Sun Myung Moon gegründet worden. Es handelt sich laut einem Eintrag auf der Website der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen um eine „ostasiatische Neureligion mit christlichen, neuoffenbarerischen und schamanistisch-spiritistischen Elementen“. Bekannt wurde sie unter anderem durch Massentrauungen.