Berlin (epd). Der geschäftsführende Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat im Bundestag angekündigt, dass Bund und Länder in der kommenden Woche zusammenkommen wollen, um die Corona-Lage zu beraten. Scholz sagte am Donnerstag in Berlin, die Kanzlerin und er seien einig, dass man in der derzeit schwierigen Corona-Lage zusammenarbeiten müsse. Scholz appellierte an alle Fraktionen im Parlament, den Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP zu unterstützen, mit dem die Corona-Maßnahmen bis zum 19. März festgelegt werden sollen.
Dazu zählen die 3G-Regel am Arbeitsplatz und verpflichtende Testvorschriften für Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen. Scholz sprach sich für tägliche Tests von ungeimpftem Pflegepersonal aus, wie es bereits in einigen Bundesländern Vorschrift ist. Außerdem müssten alle Besucher, auch die geimpften, einen Test bekommen, erklärte Scholz. Die kostenlosen Tests, die im Oktober abgeschafft worden waren, würden wieder eingeführt, kündigte der mögliche künftige Regierungschef an.
Beim Fraktionsvorsitzenden der Union, Ralph Brinkhaus (CDU), stieß das Vorhaben der möglichen künftigen Ampel-Koalitionäre auf Ablehnung. Er warf Scholz „Realitätsverweigerung“ vor. SPD, Grüne und FDP wollten die epidemische Lage auslaufen lassen und setzten damit das völlig falsche Signal, kritisierte er. Den Menschen werde damit gesagt, die Corona-Lage sei nicht mehr so schlimm. Dabei müsse man ihnen sagen, ihr müsst noch vorsichtiger sein, erklärte Brinkhaus.
Er appellierte an die möglichen künftige Koalitionäre, den Ländern mehr Handlungsspielraum zu geben als es der Gesetzentwurf vorsehe. Mit dem Auslaufen der epidemischen Lage würden stattdessen ihre Handlungsspielräume beschränkt: „Das geht doch nicht“, sagte der CDU-Politiker, „wir sind in einer Krise.“ Besonders alte Menschen und die Jüngsten, die in den ersten drei Wellen der Pandemie den höchsten Preis gezahlt hätten, hätten ein Recht darauf, geschützt zu werden.
Brinkhaus verlangte, es müsse Klarheit geben über die Anwendung von 3G- und 2G-Regelungen in den Ländern, um diesen Schutz zu erreichen. Der Gesetzentwurf enthält dazu bisher keine bundeseinheitlichen Vorgaben. Die Länder wenden die Regelungen unterschiedlich an.