Brüssel, Luxemburg (epd). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Strafe der EU-Kommission gegen Google in Höhe von 2,42 Milliarden Euro bestätigt. Der Suchmaschinenbetreiber habe beim Anzeigen von Preisvergleichsdiensten das eigene Angebot bevorzugt und dabei das EU-Wettbewerbsrecht verletzt, erklärte der EuGH am Mittwoch in Luxemburg. In einem Punkt gaben die Richter zwar dem US-Unternehmen und seinem Mutterkonzern Alphabet Recht, dies hat aber keine Auswirkungen auf die im Juni 2017 verhängte Geldbuße. (AZ: T-612/17)
Die Kommission hatte argumentiert, Google habe seine marktbeherrschende Stellung in Deutschland, elf anderen EU-Ländern sowie Norwegen zum Nachteil der Verbraucher und Konkurrenzunternehmen jahrelang missbraucht. Die allgemeine Suchmaschine Google zeigte demnach den speziellen Preisvergleichsdienst Google Shopping jeweils sehr weit oben und prominenter an. Dagegen seien Vergleichsdienste anderer Firmen gezielt auf hintere Plätze verbannt und unscheinbarer angezeigt worden.
Die EuGH-Richter bestätigten die Kommission weitgehend. Sie stellten unter anderem fest, dass Konkurrenten des speziellen Google-Dienstes nie die Chance gehabt hätten, ebenso sichtbar wie dieser angezeigt zu werden, selbst wenn sie für die Suche relevanter gewesen seien. Zwar habe Google ihnen später ermöglicht, in kostenpflichtigen Kästen auffälliger angezeigt zu werden. Damit hätten diese aber von Wettbewerbern zu Kunden werden müssen.
Zugunsten von Google und Alphabet urteilte der EuGH in einem Punkt. So habe die Kommission nicht belegen können, dass Googles Verhalten auch den Wettbewerb der allgemeinen Suchmaschinen beeinträchtigt habe - wo es also um die Position der Google-Suchmaschine zu ihren Konkurrenten ging, nicht um die Position von Google Shopping zu dessen Konkurrenten. Allerdings sei der Punkt nicht in die Bemessung der Strafe eingeflossen, weswegen auch deren Höhe Bestand habe, so der EuGH.
EU-Politiker begrüßten das Urteil. Es sei „ein Erfolg für fairen Wettbewerb in der Digitalwirtschaft“, erklärte der Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold und fügte hinzu: „Man sollte sich keine Illusionen machen, die Geldstrafe ist für Google kaum schmerzhaft.“ Der CDU-Abgeordnete Andreas Schwab verwies auf das derzeit debattierte Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act - DMA). Mit ihm „werden wir nun dafür sorgen, dass die EU-Kommission in Zukunft eingreifen kann, noch bevor solch enormer Schaden entsteht“.