Berlin (epd). Der Gesetzentwurf der geplanten Ampel-Koalition zu neuen Corona-Maßnahmen ist bei Sozialverbänden und Patientenschützern auf Kritik gestoßen. Es sei fahrlässig, dass SPD, Grüne und FDP offenbar auf eine einheitliche Regelung für eine tägliche Testpflicht in der Pflege verzichten wollten, sagte die Präsidentin des VdK, Verena Bentele, den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag). Die Deutsche Stiftung Patientenschutz erklärte, es sei unverantwortlich, dass im neuen Infektionsschutzgesetz „bisher nur unkonkrete Test-Regime für die Altenpflege“ vorgesehen seien. Die Fraktionen der geplanten Ampel-Koalition hatten sich laut Medienberichten am Montagabend auf einen Gesetzentwurf zur Eindämmung der Corona-Pandemie verständigt, der keine Testpflicht in der Altenpflege vorsieht.
Bentele betonte: „Nur die tägliche Testpflicht für alle in der Pflege kann die anschwellende Corona-Infektionswelle in Heimen jetzt noch brechen.“ Darum müsse sie sofort für alle Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten sowie für alle Besucher und Mitarbeiter von Pflegeheimen eingeführt werden. „Jeder weitere Tag ohne sie ist eine Gefahr für das Leben von pflegebedürftigen Menschen“, sagte die VdK-Präsidentin. Sie forderte die Bundesländer auf, eine Testpflicht in der Pflege so schnell wie möglich jeweils einzeln zu beschließen.
Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Dienstag), 900.000 Pflegeheimbewohner und eine Million professionell betreute Pflegebedürftige zu Hause bräuchten sofort konkrete Zusagen, um möglichst sicher durch den Corona-Winter zu kommen. Ohne eine tägliche Testpflicht für Personal und Besucher sei das nicht machbar. „Der Impfstatus darf dabei überhaupt keine Rolle spielen“, erklärte Brysch. Denn auch eine sinnvolle, vollständige Impfung schütze nicht davor, das Virus zu verbreiten.
Wie der „Spiegel“ am Montagabend unter Berufung auf den Gesetzentwurf der geplanten Ampel-Koalition berichtete, wollen SPD, Grüne und FDP einen „bundeseinheitlich anwendbaren Katalog möglicher Schutzmaßnahmen“ ins Infektionsschutzgesetz aufnehmen. Dieser solle es ermöglichen, auch nach dem Auslaufen der epidemischen Notlage nationaler Tragweite am 25. November „je nach Entwicklung der aktuellen Lage erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen“. Ausdrücklich genannt würden unter anderem Abstandsgebote, Maskenpflicht, 3G-Regelungen für öffentliche Räume, die Verpflichtung zu Hygienekonzepten und die Sammlung und Verarbeitung der Personendaten von Gästen.
Die neuen Regelungen sollen den Angaben zufolge bis zum 19. März nächsten Jahres gelten und am Donnerstag im Bundestag beraten werden. Zudem vereinbarten SPD, Grüne und FDP laut „Spiegel“, die Rückkehr zu kostenlosen Corona-Tests sowie die Einführung einer 3G-Pflicht am Arbeitsplatz „auf den Weg“ zu bringen. Diese Maßnahmen seien aber in dem Gesetzentwurf noch nicht enthalten.
Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Infektionen hat zuletzt den zweiten Tag in Folge einen Höchstwert erreicht. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Dienstagmorgen lag die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche bei 213,7. Am Vortag betrug der Wert 201,1. Laut RKI starben 169 weitere Menschen in Zusammenhang mit dem Virus.