Berlin (epd). Die Fraktionen der geplanten Ampel-Koalition haben sich einem Medienbericht zufolge auf einen Gesetzentwurf zu Corona-Maßnahmen in den kommenden Monaten geeinigt. Demnach wollen SPD, Grüne und FDP einen „bundeseinheitlich anwendbaren Katalog möglicher Schutzmaßnahmen“ ins Infektionsschutzgesetz aufnehmen, wie der „Spiegel“ am Montagabend unter Berufung auf den Entwurf berichtete. Der Katalog solle es ermöglichen, auch nach dem Auslaufen der epidemischen Notlage nationaler Tragweite am 25. November „je nach Entwicklung der aktuellen Lage erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen“.
Die neuen Maßnahmen sollen den Angaben zufolge bis zum 19. März nächsten Jahres gelten und am Donnerstag im Bundestag beraten werden. Zudem vereinbarten SPD, Grüne und FDP laut „Spiegel“, die Rückkehr zu kostenlosen Corona-Tests sowie die Einführung einer 3G-Pflicht am Arbeitsplatz „auf den Weg“ zu bringen. Diese Maßnahmen seien aber in dem Gesetzentwurf noch nicht enthalten.
Ausdrücklich genannt werden unter anderem Abstandsgebote, Maskenpflicht, 3G-Regelungen für öffentliche Räume, die Verpflichtung zu Hygienekonzepten und die Sammlung und Verarbeitung der Personendaten von Gästen, wie es weiter hieß. Schulschließungen und andere Lockdown-Maßnahmen zählten nicht zu den aufgeführten Optionen. Der neue Katalog sei „auf Maßnahmen beschränkt, die in der gegenwärtigen Phase der Pandemiebekämpfung sinnvoll und angemessen sein können“, zitierte der „Spiegel“ aus dem Gesetzentwurf: „Die je nach der regionalen Situation in den Bundesländern differenzierte Anwendung bleibt gewährleistet.“
Die Ampel-Fraktionen wollen dem Bericht zufolge zudem den vereinfachten Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen bis zum 31. März 2022 verlängern. Damit solle „sichergestellt werden, dass diejenigen, die weiterhin unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie leiden, auch künftig möglichst einfach und schnell die nötige Unterstützung erhalten“, heißt es demnach in dem Entwurf. Die bereits für das Jahr 2021 getroffenen Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld sollen ebenfalls „in das Jahr 2022 hinein verlängert“ werden.