Augsburg, München (epd). Der Augsburger Jurist Professor Josef Franz Lindner hält eine Corona-Impfpflicht verfassungsrechtlich für möglicherweise nicht nur zulässig, sondern auch für geboten. Der Staat habe eine Schutzpflicht, jedem ein Intensivbett zur Verfügung zu stellen, der eines brauche, sagte der Professor für öffentliches Recht am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Augsburg am Montag in der Bayern 2 „radioWelt“. Wenn das nicht mehr gewährleistet sei, sei das Interesse dessen, sich nicht impfen lassen zu wollen, nachrangig. Die Schutzpflicht des Staates gehe vor und er könne eine Impfpflicht einführen.
Der Medizinrechtler hält es für nötig, solch einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte genau zu begründen. Man müsse bei jeder Maßnahme überlegen, ob sie erforderlich, verhältnismäßig und zumutbar sei und das sauber argumentativ herausarbeiten. Die Schutzpflichten des Staates und die Rechtsgüter, die auf dem Spiel stehen, seien aber schon gewichtig: „Wenn es auf den Intensivstationen einen Kollaps gibt, dann ist das der größte anzunehmende Unfall, den man im Gesundheitswesen erleben kann“, so Lindner.
Auch eine Impfpflicht zunächst einmal für bestimmte Berufsgruppen wie im Pflegebereich könne verfassungsrechtlich vertretbar sein und unter Umständen ausgeweitet werden.