Göttingen (epd). Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat eine Ärztin aus Duderstadt angeklagt, die falsche Atteste für Impfgegner und -skeptiker ausgestellt haben soll. Der Frau werde zum einen zur Last gelegt, zwei Impfunfähigkeits-Bescheinigungen für Kinder zur Vorlage bei Behörden, Kindertagesstätten und Arbeitgebern ausgestellt zu haben, sagte Oberstaatsanwalt Andreas Buick am Montag. In den beiden Bescheinigungen werde ausgeführt, die ein und fünf Jahre alten Kinder seien strikt von allen von der Ständigen Impfkommission empfohlenen bzw. geforderten Schutzimpfungen dauerhaft freizustellen, da das jeweilige Kind ohne Gefahr für sein Leben oder seine Gesundheit nicht geimpft werden könne und dürfe.
Mit einer zweiten Anklage wird die Medizinerin laut Staatsanwaltschaft beschuldigt, 16 jeweils gleichlautende Atteste ausgestellt zu haben, welche die jeweiligen Personen aus ärztlicher Sicht vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreiten. Dabei habe die Frau gewusst, dass sämtliche Personen keine gesundheitlichen Einschränkungen hatten, die eine entsprechende Befreiung rechtfertigen könnten.
In einigen Fällen soll die Angeklagte die Bescheinigung auch ohne vorherige Untersuchung ausgestellt haben. Die Empfänger der im Zeitraum von April 2020 bis März 2021 ausgestellten ärztlichen Bescheinigungen stammten aus Niedersachsen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Brandenburg. Ein Termin für die Gerichtsverhandlung steht noch nicht fest.