Wiesbaden (epd). Das hessische Corona-Sondervermögen mit Kreditermächtigungen von zwölf Milliarden Euro bis Ende 2023 ist verfassungswidrig. Das hat am Mittwoch der Staatsgerichtshof in Wiesbaden entschieden. Das Verfassungsgericht gab damit Klagen der Landtagsabgeordneten von SPD und FDP sowie der AfD-Fraktion in wesentlichen Teilen statt.
Es setzte die gesetzlichen Bestimmungen zum Sondervermögen für die Bewältigung der Corona-Pandemie aber nicht mit sofortiger Wirkung außer Kraft, sondern ließ sie in Kraft und erlegte dem Gesetzgeber auf, bis Ende März kommenden Jahres neue Bestimmungen zu erlassen. Auch eine Rückabwicklung der Ausgaben ist nach der Gerichtsentscheidung nicht erforderlich.
Die Verfassungswidrigkeit begründete der Staatsgerichtshof unter Leitung seines Präsidenten Roman Poseck vor allem damit, dass das entsprechende Gesetz gegen haushaltsverfassungsrechtliche Grundsätze, gegen das Budgetrecht des Landtags und gegen das verfassungsrechtliche Verbot der Neuverschuldung verstoße. Nach dem Urteil ist nicht jede Form von Sondervermögen verfassungsrechtlich unzulässig, auch wenn der Begriff des Sondervermögens in der hessischen Verfassung keine Erwähnung finde.
Es komme stets auf die konkrete Ausgestaltung des Sondervermögens an. In der Landesverfassung sei aber geregelt, dass alle Einnahmen und Ausgaben für jedes Haushaltsjahr veranschlagt und auf den Haushaltsplan gebracht werden müssen. Das ist bei dem unabhängig vom Landeshaushalt über mehrere Jahre laufenden Sondervermögen nicht der Fall.
Zudem verletze das Sondervermögen das Budgetrecht des Landtags. Dieser besitze keine substanzielle Möglichkeit, auf die konkrete Verwendung der mit dem Sondervermögen bereitgestellten Mittel Einfluss zu nehmen. Das auch im Vergleich zum Gesamthaushalt des Landes außergewöhnliche Volumen von zwölf Milliarden Euro, die Kreditermächtigung über vier Haushaltsjahre und die unbestimmten Zwecksetzungen des Gesetzes führten in der Gesamtschau zu einer Verlagerung von Haushaltskompetenzen auf die Exekutive, die mit dem Budgetrecht nicht mehr vereinbar sei.
CDU und Grüne, die die Landesregierung bilden, begrüßten, dass ein Corona-Sondervermögen grundsätzlich für zulässig erklärt worden sei und kündigten an, die vom Gericht verlangten gesetzlichen Änderungen vorzunehmen. SPD und FDP nannten das Urteil dagegen „eine heftige Klatsche für die schwarz-grüne Landesregierung“ und beantragten eine Sondersitzung des Landtags.