Königswinter (epd). Die Bundesländer sind gegen ein Ende des Pandemie-Ausnahmezustands schon Ende November. Man brauche weiterhin Vorsicht und Mechanismen, um die Corona-Pandemie bekämpfen zu können, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Nordrhein-Westfalens Regierungschef Armin Laschet (CDU), am Freitag nach Beratungen der Bundesländer in Königswinter. Dafür bräuchten die Bundesländer eine Rechtsgrundlage.
„Wenn jedes Land das selbst festlegen muss, führt das zu Verwerfungen“, ergänzte Laschet. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte Anfang der Woche vorgeschlagen, die sogenannte epidemische Notlage auslaufen zu lassen. Sie wurde zuletzt bis zum 24. November verlängert.
Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ war in der Corona-Pandemie die Voraussetzung für die Maßnahmen zur Eindämmung einer Verbreitung des Virus. Dazu gehörten etwa die Kontaktbeschränkungen und Versammlungsverbote. Die epidemische Lage muss vom Bundestag beschlossen werden und gilt dann für längstens drei Monate.
Der stellvertretende Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD), erläuterte, mit einem Auslaufen der epidemischen Lage gebe es das Risiko, dass die Rechtsgrundlage für gegebenenfalls noch erforderliche Maßnahmen fehle.
Beide Regierungschefs verwiesen auf die seit Ende September wieder steigende Zahl der Ansteckungen mit dem Coronavirus. Der Bundestag werde eine bundeseinheitliche Grundlage schaffen müssen, sagte Laschet.
Müller zufolge muss das nicht zwangsläufig eine Verlängerung der epidemischen Notlage sein. Es könne auch eine Übergangsregelung oder ein Beschluss einzelner Maßnahmen sein, sagte der Regierende Bürgermeister, der ebenso wie Laschet aus dem Amt des Regierungschefs scheidet und Bundestagsabgeordneter wird.