Berlin (epd). Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert eine Reform der Minijobs. Grund ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, wonach Arbeitgeber geringfügig Beschäftigte nicht entschädigen müssen, wenn sie ihr Unternehmen aufgrund einer Corona-Verordnung zur Eindämmung der Pandemie schließen müssen. „Minijobs müssen endlich zu Beschäftigung mit sozialer Absicherung entwickelt werden“, forderte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel in den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag).
Das Bundesarbeitsgericht hatte am Mittwoch entschieden, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einer behördlich vollzogenen Betriebsschließung wegen Corona keinen Anspruch auf Fortzahlung ihrer regulären Vergütung haben. Für Vollzeit-Arbeitnehmer ist das Urteil nicht so gravierend, weil sie bei einer Betriebsschließung zumindest Kurzarbeitergeld erhalten können. Dass die Klägerin als geringfügig Beschäftigte kein Kurzarbeitergeld beziehen könne, sei eine Lücke im „sozialversicherungsrechtlichen Regelungssystem“, befand das Gericht. (AZ: 5 AZR 211/21)
„Das Gericht bemängelt vollkommen zurecht die Lücken in der Sozialversicherung“, sagte Piel. Minijobs seien nicht krisenfest und könnten sehr schnell zur Armutsfalle werden. Das gelte besonders für Frauen, die rund 70 Prozent der ausschließlich geringfügig Beschäftigten im Erwerbsalter ausmachen würden. „Jede neue Koalition werden wir daran messen, ob und wie sie die soziale Sicherung geringfügig Beschäftigter auf die Agenda setzt und vorantreibt“, kündigte Piel an.