Lützerath: Gericht erlaubt Abriss von Gebäuden für Braunkohle-Abbau

Lützerath: Gericht erlaubt Abriss von Gebäuden für Braunkohle-Abbau

Erkelenz (epd). Im Rechtsstreit um den Erhalt eines Bauernhofes in dem vom Braunkohle-Abbau betroffenen nordrhein-westfälischen Dorf Lützerath haben der Besitzer und zwei Mieter Niederlagen erlitten. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen lehnte die Eilanträge (Az.: 6 L 418/21, 6 L 433/21) der beiden Parteien am Donnerstag ab und bestätigte die vorzeitige Besitzeinweisung, die dem Bergbaubetreiber RWE Zugriff auf die Grundstücke gibt, wie das Gericht mitteilte.

Der Konzern wolle ab dem 1. November mit vorbereitenden Arbeiten für die Abbaggerung des am Rande des Tagebaus Garzweiler II gelegenen Ortes beginnen, also Gebäude abreißen und Bäume entfernen. Gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster eingelegt werden.

Zur Begründung verwies die Kammer unter anderem darauf, dass der Abbau der Braunkohle unter dem Hofgelände und die dafür notwendigen Arbeiten den landesrechtlichen Planungsentscheidungen entsprächen. Die Leitentscheidung der Landesregierung aus diesem Jahr sehe weiterhin „eine bergbauliche Inanspruchnahme der Grundstücke für den Tagebau Garzweiler II vor“, hieß es. Auch der von der Bundesregierung und den betroffenen Ländern beschlossene Kohleausstieg gehe von einem energiewirtschaftlichen Bedarf der Braunkohle bis zum Jahr 2035 aus.

Im Interesse des Gemeinwohls sei die von der Bezirksregierung Arnsberg beschlossene vorzeitige Besitzeinweisung zulässig, erklärten die Richter. In weiteren Verfahren muss noch über die Enteignung des Eigentümers entschieden werden.