Gutachter im Latzel-Prozess zieht sich zurück

Staatsanwaltschaft Bremen
© imago/Eckhard Stengel
Der im Berufungsprozess um den verurteilten Pastor Olaf Latzel von der Staatsanwaltschaft abgelehnte Gutachter Christoph Raedel zieht sich zurück.
Fall Olaf Latzel
Gutachter im Latzel-Prozess zieht sich zurück
Der im Berufungsprozess um den Bremer Pastor Olaf Latzel von der Staatsanwaltschaft abgelehnte Gutachter Christoph Raedel zieht sich zurück. Die Suche nach Ersatz wird den Prozessauftakt nun wohl weiter verzögern.

"Er hat vor dem Hintergrund der Unruhen um seine Person, zu denen er sich ja aufgrund seiner Rolle nicht äußern könnte, darum gebeten, nicht weiter in der Sache tätig sein zu müssen", sagte ein Sprecher des Bremer Landgerichts dem Radio-Bremen-Fernsehmagazin "buten un binnen" am 4. Oktober zum Rückzug Christoph Raedels. Die Kammer sei diesem Wunsch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung nachgekommen und habe Raedels Bestellung zum Sachverständigen widerrufen.

Der Professor der Freien Theologischen Hochschule Gießen war Anfang September von der Bremer Staatsanwaltschaft als Gutachter abgelehnt worden, weil sie ihn für möglicherweise befangen hielt. So hatte Raedel auf Nachfrage des Evangelischen Pressedienstes erklärt, er vertrete die Auffassung, dass Homosexualität nicht mit der christlichen Lehre vereinbar sei und als Sünde bezeichnet werden müsse. Das hatte zu heftiger Kritik von Theologen, Kirchenrechtlern und Verfassungsexperten geführt.

Raedel habe den Vorwurf der Befangenheit zurückgewiesen, erklärte der Gerichtssprecher. Gleichzeitig habe er darum gebeten, als Sachverständiger aus dem Verfahren entlassen zu werden: "Einer der Gründe ist sicherlich, dass er zu den Aussagen zu seiner Person bis zum Abschluss des Verfahrens keinerlei Stellung nehmen könnte, ohne über Bezüge zum Prozess zu sprechen." Die Kammer sei Raedels Wunsch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung nachgekommen und habe seine Bestellung zum Sachverständigen widerrufen.

"Ein neuer Sachverständiger ist noch nicht gefunden, ein Zeitfenster ist da aktuell nicht absehbar", sagte der Gerichtssprecher. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hätten in Stellungnahmen deutlich gemacht, dass sie sich begleitend sachverständig beraten lassen wollten, sagte ein Sprecher des Bremer Landgerichts.

Keine theologische Beurteilung

Der evangelisch-methodistische Theologe Raedel sollte darlegen, ob Latzels schwulenfeindliche Äußerungen möglicherweise durch die Bibel gedeckt sind. Der Kirchenrechtler Hans Michael Heinig sagte dazu dem epd: "Was die Bibel 'wirklich' sagt, ist im säkularen Rechtsstaat nun wirklich keine sinnvolle Frage für ein Gerichtsgutachten."

Zu den Fragen, mit den sich ein neuer Sachverständiger beschäftigen soll, konnte der Gerichtssprecher keine Auskunft geben und verwies auf die Hauptverhandlung. "Nur eines vielleicht, der Sachverständige soll mit Sicherheit nicht erklären, ob die Aussagen Latzels theologisch betrachtet richtig oder falsch sind. Dass die Beantwortung einer solchen Frage schlichtweg seriös nicht möglich ist, ist allen Verfahrensbeteiligten klar."

Der evangelische Pastor Olaf Latzel war im vergangenen November vom Amtsgericht Bremen wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Latzel hatte nach Überzeugung des Gerichts in einem auf Youtube verbreiteten "Eheseminar" zum Hass gegen Homosexuelle aufgestachelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil Latzels Verteidiger Berufung eingelegt haben. Das Berufungsverfahren sollte Anfang kommenden Jahres beginnen, wird sich jetzt wohl aber aufgrund der Suche nach einem neuen Sachverständigen weiter verzögern. Ein Termin der Hauptverhandlung könne erst mitgeteilt werden, wenn ein Gutachter gefunden sei und dieser seinen Zeitaufwand abschätzen könne, hieß es.