Berlin (epd). Deutsche Amtsärzte fordern in der Corona-Krise eine Ausweitung der 3G-Regel für Berufe mit Kundenkontakten. Notwendig sei „3G flächendeckend für alle Bereiche mit Kundenkontakt, auch für die Arbeitswelt - entweder als Auskunftspflicht für Beschäftigte oder als Informationsrecht für Arbeitgeber“, sagte die Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Ute Teichert, den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag).
Der Infektionsschutz im Lebensmittelrecht sehe vor, dass Beschäftigte etwa mit Durchfallerkrankungen oder Hepatitis beispielsweise nicht an der Wursttheke arbeiten dürften und eine Infektion dem Arbeitgeber gemeldet werden müsse. Bei Corona gebe es solche Regeln nicht, „das ist höchst widersprüchlich. Hier muss nachgebessert werden“, forderte Teichert.
Es helfe wenig, wenn beispielsweise Restaurantgäste eine Impfung, Genesung oder einen negativen Test nachweisen müssten, „aber der Arbeitgeber sein Gaststättenpersonal nicht danach fragen darf“, führte die Verbandchefin aus. Das könne dazu führen, „dass infizierte Servicekräfte von Gast zu Gast gehen und den Erreger weitertragen“.
Teichert forderte zudem eine Beibehaltung der Corona-Hygieneregeln in den kommenden Monaten. Man dürfe diese Regeln „jetzt nicht vorschnell aufgeben“, sondern müsse weiterhin Maske tragen und Abstand halten, sagte die Ärztin mit Blick auf das wachsende Ansteckungsrisiko in der kälteren Jahreszeit.