Düsseldorf, Berlin (epd). Im Streit um Quarantäne-Entschädigungen für Ungeimpfte streben Bund und Länder nach den Worten von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine gemeinsame Regelung an. „Wir versuchen, mit den Ländern eine gemeinsame Linie bei der Lohnersatzleistung zu finden“, sagte Spahn der „Rheinischen Post“ (Dienstag). Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern kommen am Mittwoch kommender Woche (22. September) zu Beratungen zusammen, wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums bestätigte. Das Thema stehe dabei auf der Tagesordnung der derzeit von Bayern angeführten Gesundheitsministerkonferenz.
Mehrere Bundesländer haben angekündigt, keine Entschädigungen mehr für Verdienstausfälle von Ungeimpften zu zahlen, die in Corona-Quarantäne müssen. Sie berufen sich dabei auf einen Passus im Infektionsschutzgesetz, wonach der Anspruch auf Lohnfortzahlung entfallen kann, wenn die Quarantäne durch eine Schutzimpfung hätte vermieden werden können.
Eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den Bundesländern Anfang September hatte ergeben, dass seit Beginn der Corona-Pandemie deutlich mehr als eine halbe Milliarde Euro an Entschädigungen für Verdienstausfälle durch eine Quarantäne gezahlt wurden. Mehre Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, haben angekündigt, den Entschädigungsanspruch für Ungeimpfte zu streichen. Berlin dagegen erklärte, daran festhalten zu wollen, weil auch gegen Corona Geimpfte im Fall einer Infektion mit dem Virus in Quarantäne müssten.
Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums erklärte in der vergangenen Woche, dass es dennoch einen Unterschied zwischen der Quarantäne von Geimpften und Ungeimpften gebe. Bei Menschen, die sich trotz Impfung infiziert haben, gehe es um eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wie bei anderen Erkrankungen auch, sagte er. Ungeimpfte müssen dagegen in der Regel auch in Quarantäne, wenn sie Kontakt zu einem Infizierten hatten, selbst aber nicht krank sind. Hierbei greift derzeit noch die Lohnentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Geimpfte müssen dagegen nach einem Kontakt zu einem Corona-Infizierten den aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts nicht mehr zwangsläufig in Quarantäne.