Berlin (epd). Die Bundesländer haben seit Beginn der Corona-Pandemie mehrere Hundert Millionen Euro an Entschädigungen für Verdienstausfälle durch eine Quarantäne gezahlt. Wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den zuständigen Ministerien der Länder ergab, wurden mehr als 450 Millionen Euro dafür ausgegeben. Die höchste Summe an Entschädigungszahlungen kam in Nordrhein-Westfalen zusammen: 120 Millionen Euro. Zumindest zwei Länder wollen den Entschädigungsanspruch für Ungeimpfte künftig streichen, viele prüfen dies noch. Ein einheitliches Vorgehen ist derzeit nicht absehbar.
Die Summen, die für Entschädigungen aufgewendet wurden, variieren von Land zu Land: Bremen entschädigte betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beispielsweise in Höhe von rund 4,7 Millionen Euro, Sachsen 25,1 Millionen Euro, Bayern 83 Millionen Euro. Die Summe aus insgesamt 13 Bundesländern liegt bei rund 458 Millionen Euro. Niedersachsen, Thüringen und das Saarland machten keine Angaben. In Hessen beinhaltet die Summe (51,5 Millionen Euro) nach Auskunft des zuständigen Regierungspräsidiums auch Entschädigungen für weggefallene Kinderbetreuung. Sie spielten aber eine untergeordnete Rolle, hieß es. Brandenburg machte auch Angaben über die Höhe der Entschädigung: Im Schnitt wurden für einen bewilligten Antrag 812 Euro ausgezahlt.
Wenn eine Quarantäne zum Verdienstausfall führt, haben die Betroffenen nach dem Infektionsschutzgesetz ein Anrecht auf Entschädigung. Die Regelung sieht zugleich aber vor, dass der Anspruch entfallen kann, wenn die Quarantäne durch eine Schutzimpfung hätte vermieden werden können. Darauf beruft sich als erstes Bundesland Baden-Württemberg. Dort wurde in der vergangenen Woche bekannt gegeben, dass ab dem 15. September keine Entschädigung mehr für Ungeimpfte im Fall einer Quarantäne gezahlt werden soll. Bis dahin hätte jeder die Chance auf eine Corona-Schutzimpfung gehabt, hieß es zur Begründung.
Das Gesundheitsministerium in Rheinland-Pfalz teilte auf epd-Anfrage mit, ab dem 1. Oktober genauso verfahren zu wollen. Aus Hessen hieß es, nicht geimpfte Personen müssten damit rechnen, dass Anträge auf Entschädigung für Quarantäne-Verdienstausfälle künftig abgelehnt werden. Ein konkreter Zeitpunkt wurde aber nicht genannt.
So zu verfahren finden aber nicht alle Länder richtig. Berlin hält an der Entschädigung fest. Dort sieht man die Bedingung - dass durch Impfung eine Quarantäne vermieden wird - nicht erfüllt. Quarantänepflichten könnten derzeit auch für Geimpfte gelten, beispielsweise bei Vorliegen von Symptomen oder bei Kontaktpersonen von mit Virusvarianten infizierten Menschen, erklärte ein Sprecher der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen. Bayern will weiter in jedem Einzelfall über eine Entschädigung entscheiden, um die zu berücksichtigen, die gegebenenfalls von der Impfempfehlung nicht erfasst sind.
Aus vielen Landesregierungen heißt es aber derzeit, über solch eine Regelung sei noch nicht entschieden. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein dringen auf eine einheitliche Regelung in ganz Deutschland. Man setze sich für einen möglichst einheitlichen Zeitpunkt ein, hieß es aus Kiel. Auch in Schwerin plädiert man für eine politische Entscheidung auf Bundesebene, will mit einem Streichen des Anspruchs aber auf jeden Fall noch warten. Gerade werde noch einmal für Impfungen geworben, erklärte das Sozialministerium. Nach Abschluss dieser Impfkampagne müsse es „eine Übergangsfrist von mindestens zwei Monaten geben“, in der es bei der bisherigen Entschädigungsregelung bleiben solle.