Mexiko-Stadt (epd). Der Oberste Gerichtshof in Mexiko hat ein absolutes Abtreibungsverbot für verfassungswidrig erklärt. Die zehn Richter urteilten am Dienstag (Ortszeit) einstimmig, dass ein Paragraf im Strafgesetz des Bundesstaates Coahuila rechtswidrig sei, der den Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich kriminalisiert. Dem Gesetz zufolge konnten Frauen, die aus freier Entscheidung abtreiben, mit Haftstrafen von ein bis drei Jahren bestraft werden.
Das Urteil bezieht sich zwar nur auf Coahuila, das Gericht ließ jedoch keinen Zweifel daran, dass es weitreichende Konsequenzen für ganz Mexiko haben werde. Da eine Mehrheit von mehr als acht Stimmen erreicht worden sei, müssten sich alle Richterinnen und Richter auf lokaler und föderaler Ebene an der Entscheidung orientieren, heißt es in einer Erklärung des Obersten Gerichtshofs. Bislang waren Schwangerschaftsabbrüche nur in vier Bundesstaaten des katholisch dominierten Landes entkriminalisiert: in Mexiko-Stadt, Oaxaca, Veracruz und Hidalgo.
Zwar müsse ein Fötus geschützt werden, deshalb dürfe aber nicht das Recht von Frauen auf reproduktive Freiheit verletzt werden, urteilte das oberste Gericht. Deshalb sei ein absolutes Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen nicht von der Verfassung gedeckt. Eine Abtreibung im frühem Stadium oder etwa bei Vergewaltigungen dürfe nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Der Vorsitzende des Gerichts, Arturo Zaldivar, erklärte, das Urteil sei ein Schritt im Kampf für die Würde der Frauen und die vollkommene Ausübung ihrer Rechte. Das UN-Menschenrechtskommissariat in Mexiko begrüßte die Entscheidung auf Twitter als Ausdruck dafür, dass sich das Gericht den Frauenrechten verpflichtet fühle. Die Amerika-Sprecherin von Amnesty International, Erika Guevara-Rosas, sprach von einer historischen Entscheidung.