Berlin (epd). Der Bundestag hat am Dienstag mit großer Mehrheit ein Sondervermögen zur Bewältigung der Schäden nach der Flut in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen beschlossen. Das Parlament stimmte für die Einrichtung eines Fonds, in den in den kommenden Jahren bis zu 30 Milliarden Euro fließen sollen. Für dieses Jahr verpflichtet sich der Bund, 16 Milliarden Euro einzuzahlen. Über eine Abtretung der Einnahmen aus der Umsatzsteuer sollen die Länder sich bis 2050 zur Hälfte an dem Fonds beteiligen.
Das Geld soll eingesetzt werden, um Schäden an Privathaushalten, Unternehmen und anderen Einrichtungen zu reparieren sowie zerstörte Gebäude und Infrastruktur wieder aufzubauen. Nach Starkregen hatten Hochwasser in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im Juli Ortschaften, Straßen und Brücken ganz oder teilweise zerstört.
Der Bundesrat muss dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ noch zustimmen. Die Länderkammer kommt aus diesem Grund am Freitag zu einer Sondersitzung in Berlin zusammen. Die konkreten Bedingungen für eine Förderung aus dem Fonds soll eine Rechtsverordnung der Bundesregierung festlegen, der ebenfalls der Bundesrat zustimmen muss.