Stuttgart (epd). Nicht gegen Corona geimpfte Personen, die wegen der Corona-Pandemie in häusliche Quarantäne müssen, können in Baden-Württemberg bald nicht mehr mit einer Entschädigung ihres Verdienstausfalls rechnen. Nach dem Infektionsschutzgesetz gebe es keine solche Entschädigung, wenn die häusliche Absonderung durch eine vorherige Schutzimpfung hätte vermieden werden können, teilte das baden-württembergische Gesundheitsministerium am Donnerstag in Stuttgart mit.
Ab 15. September müssten Nichtgeimpfte nun damit rechnen, dass entsprechende Anträge für eine Entschädigung vom Land abgelehnt werden. Dies gelte auch für nicht geimpfte Kontaktpersonen, die in Quarantäne müssen, hieß es weiter. Grund dafür sei, dass bis zum 15. September alle Menschen in Baden-Württemberg bei Haus- oder Betriebsärzten und in Impfzentren die Möglichkeit für eine Immunisierung hätten.
Die Regelung gelte allerdings nicht, wenn eine Schutzimpfung, etwa aus medizinischen Gründen nicht in Anspruch genommen werden kann, oder wenn die Absonderung im Einzelfall trotz eines gültigen Status als immunisierte Person erfolgt. Denn vollständig geimpfte oder genesene Kontaktpersonen, die nicht selbst positiv getestet wurden, müssten nur noch in Ausnahmefällen in Quarantäne.