Münster (epd). Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan für das Kohlekraftwerk Datteln IV für unwirksam erklärt. Die Wahl des Standortes für das Kraftwerk genüge nicht den gesetzlichen Anforderungen, erklärte das Gericht nach einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag. (Az:10 D 106/14.NE). Der für die Regionalplanung zuständige Regionalverband Ruhr hätte frühzeitig anderweitige Planungsmöglichkeiten sowohl für den Standort als auch die Kraftwerksart ermitteln müssen. Der Senat ließ gegen die Entscheidung keine Revision zu. Eine Beschwerde dagegen sei beim Bundesverwaltungsgericht möglich.
Dass das Gericht den Bebauungsplan für unwirksam erklärt hat, bedeute jedoch nicht, dass das Kraftwerk nicht mehr betrieben werden dürfe, erläuterte das Gericht. Es müssten noch die beim Oberverwaltungsgericht anhängigen Klagen gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung abgewartet werden. Welche Bedeutung die Unwirksamkeit des Bebauungsplans für die Rechtmäßigkeit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen hat, sei eine Rechtsfrage, über die der 8. Senat entscheiden werde.
Das Gericht entschied mit drei Urteilen auf die Anträge der Stadt Waltrop, des NRW-Landesverbandes des BUND sowie von vier Privatpersonen. Das Kraftwerk war auf der Grundlage eines früheren, bereits für unwirksam erklärten Bebauungsplans sowie vollziehbarer immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen errichtet und im Jahr 2020 in Betrieb genommen worden.