Bonn (epd). Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen in der katholischen Kirche hat seit Beginn des Jahres über rund ein Fünftel aller eingegangen Anträge entschieden. 240 von 1287 eingegangenen Anträgen seien bearbeitet, teilte die Kommission am Donnerstag in Bonn mit. Das entspricht einer Quote von 19 Prozent. Den Mitgliedern der Unabhängigen Kommission sei es ein „besonderes Anliegen“, die belastende Zeit der Bearbeitung für die Betroffenen sexuallen Missbrauchs so gering wie möglich zu halten, erklärte die Kommissionsvorsitzende, Margarete Reske.
Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hatte zum 1. Januar 2021 das Verfahren zur Anerkennung erlittenen Leids für Betroffene von sexualisierter Gewalt in ihrem Bereich reformiert. Eine Unabhängige Kommission entscheidet seither bundesweit über alle Anträge. Leistungsanträge sind auch für Betroffene möglich, die bereits früher Zahlungen erhalten haben. Mit der Reform sind in Einzelfällen Zahlungen bis zu 50.000 Euro möglich. Betroffenenvertreter hatten zuletzt kritisiert, dass das Verfahren für die Anerkennungsleistungen zu lange dauere.
Seit Donnerstag können sich Betroffene außerdem über die neue Internetseite www.anerkennung-kirche.de über das Verfahren informieren, wie die Kommission weiter mitteilte. Dort sind auch Internetadressen von wichtigen Organisationen oder Unterstützungsmöglichkeiten zu finden.