Rom (epd). Papst Franziskus hat mit neuen Regeln die Feier der vorkonziliaren Messe eingeschränkt. Mit einem Erlass in Form eines Motu proprio spricht er Vatikanangaben vom Freitag zufolge dem zuständigen Ortsbischof die Aufgabe zu, die Erlaubnis für Gottesdienste nach dem alten lateinischen Ritus zu erteilen.
Franziskus' Vorgänger Benedikt XVI. hatte diese Einschränkung aufgehoben. Dessen Entscheidung war Teil der Bemühungen des Vatikans um Aussöhnung mit der traditionalistischen Priesterbruderschaft St. Pius X.. Diese erkennt den vorkonziliaren Ritus als einzig gültigen an. Benedikt hatte die Exkommunikation der ohne päpstliche Genehmigung geweihten Bischöfe der Brüderschaft aufgehoben, um deren Rückkehr in die katholische Kirche zu erleichtern.
Unter den Betroffenen war auch der Holocaust-Leugner Richard Williamson. Im Lauf der Verhandlungen mit dem Vatikan weigerten sich diese jedoch, für die katholische Kirche grundlegende Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-65) wie die Religionsfreiheit anzuerkennen.
Der Erlass von Franziskus mit dem Titel „Traditionis custodes - Über den Gebrauch der römischen Liturgie vor der Reform von 1970“ schreibt dem jeweiligen Ortsbischof nun die Rolle als „Moderator, Förderer und Wächter“ zu. Dieser müsse darauf achten, dass in seiner Diözese präsente Gruppen, die die vorkonziliare Messe feiern, „die Gültigkeit und Legitimität der Liturgiereform, der Vorschriften des Zweiten Vatikanischen Konzils und des Lehramtes der Päpste nicht ausschließen“.
Papst Franziskus hält den jeweiligen Ortsbischof in dem Dekret überdies dazu an, „die Gründung neuer Gruppen nicht zuzulassen“, die die alte Messe feiern. Überdies müssten sie über die Orte und Tage bestimmen, an denen die sogenannte alte Messe gefeiert werden darf.
Die Texte der biblischen Lesungen müssen demnach künftig auch bei Messen im vorkonziliaren Ritus in einer Landessprache und nicht in Latein abgefasst sein. Diese Gottesdienste dürfen ausschließlich von Priestern gefeiert werden, die der zuständige Bischof dazu befugt. Geistliche, die diese Form der Liturgie bislang pflegten, müssen sich nach dem Motu proprio beim Bischof um eine Erlaubnis bemühen, diese Praxis fortzusetzen.