Erfurt (epd). Im Prozess um einen mutmaßlich rechtsextremen Überfall auf eine Kirmesgesellschaft im thüringischen Ballstädt (Kreis Gotha) werden am Montag vor dem Landgericht Erfurt die Urteile erwartet. Die verbliebenen neun Angeklagten müssen sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Im Gegenzug für Geständnisse hatte das Gericht sieben Angeklagten Bewährungsstrafen in Höhe von einem Jahr und zwei Monaten sowie zwei weiteren Angeklagten zwei Jahre auf Bewährung in Aussicht gestellt.
Den insgesamt neun Angeklagten, die der rechten Szene zugeordnet werden, wird vorgeworfen, am frühen Morgen des 9. Februar 2014 in einer Gruppe von 16 Vermummten die Kirmesgesellschaft in Ballstädt überfallen und dabei 20 Menschen zum Teil schwer verletzt zu haben. Dem war der Einwurf einer Scheibe im sogenannten „Gelben Haus“, einer einschlägig bekannten Neonazi-Immobilie im Ort, vorausgegangen.
Das Gericht muss zum zweiten Mal über die Tat entscheiden. Erste Urteile vom Mai 2017 hatte der Bundesgerichtshof im Januar 2020 kassiert und eine Wiederaufnahme des Prozesses angeordnet. Gegen die Hauptangeklagten waren im ersten Verfahren Gefängnisstrafen von drei Jahren und sechs Monaten verhängt worden.
Der zweite Prozess wurde durch Streitigkeiten mit der Nebenklage bestimmt. Die Opferanwälte stellten Befangenheitsanträge gegen die Richter und verzichteten auf Abschlussplädoyers. In einer Erklärung nannten sie das Verfahren eine „Farce“. Auch in der Zivilgesellschaft stießen die Absprachen zwischen Gericht und Verteidigung als „schmutzige Deals“ auf Ablehnung.