München (epd). Die Missbrauchsbeauftragten der Erzdiözese München und Freising haben ihren dritten Bericht vorgelegt. Demnach haben in den vergangenen zwei Jahren 15 Betroffene insgesamt 80.000 Euro Schmerzensgeld erhalten, wie aus dem am Dienstag veröffentlichen Papier hervorgeht. Zudem wurden im Berichtszeitraum von 2018 bis 2020 Therapiekosten von insgesamt knapp 14.000 Euro übernommen. In 13 Fällen bestand der Verdacht auf eine Straftat. Ein Beklagter wurde zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, die anderen Verfahren dauern noch an oder wurden eingestellt.
Unter den 13 verdächtigten kirchlichen Mitarbeitenden waren den Angaben zufolge vier Kita-Beschäftigte, zwei Lehrer, zwei Mesner, zwei Priester, ein Diakon und ein Gemeindereferent. Ein Verdächtigter war laut Bericht ein jugendlicher Ehrenamtlicher. Bei zwei Verdächtigen standen die möglichen Taten nicht im Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten im kirchlichen Dienst. Alle Verdachtsfälle wurden laut Erzbistum bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, oder es waren bereits die Ermittlungsbehörden eingeschaltet, als sich die Betroffenen an die Missbrauchsbeauftragten wandten.
Insgesamt gingen laut Bericht in den vergangenen zwei Jahren 52 Meldungen ein, die lange zurückliegende Fälle betrafen, und 65 Meldungen zu aktuellen Fällen. Jedem einzelnen Hinweis sei nachgegangen worden, heißt es.
Bei den Zahlungen „in Anerkennung des Leids“ erhielten alle Betroffenen den gültigen Höchstbetrag von 5.000 Euro, in einem Fall wurde er - wegen Missbrauchs durch Mitarbeiter zweier verschiedener kirchlicher Träger - zweimal ausgezahlt. In den Jahren 2015 bis 2017 wurden den Berichten zufolge 52.500 Euro ausgezahlt, in den Jahren 2011 bis 2014 waren es 147.000 Euro.
Der Bericht schließt an die beiden Vorgängerberichte für Januar 2015 bis Dezember 2017 sowie April 2011 bis Dezember 2014 an. Die Missbrauchsbeauftragten sind unabhängige Ansprechpersonen und damit die Erstansprechpartner für Verdachtsfälle. Die Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch hat die Deutsche Bischofskonferenz festgelegt. Die Ansprechpersonen prüfen Anträge auf finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids, das Missbrauchsopfern zugefügt wurde.