Ellwangen (epd). Das Verfahren zur Seligsprechung des katholischen Volksmissionars Pater Philipp Jeningen (ca. 1642-1704) hat eine entscheidende Hürde genommen. Papst Franziskus habe ein Pater Jeningen zugeschriebenes Wunder anerkannt, teilte der Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Gebhard Fürst, am Sonntag mit. Fürst hatte im November 2011 den Wunderprozess eröffnet. Der eigentliche Seligsprechungsprozess wurde 1945 gestartet, aber den Angaben der Diözese zufolge schon vor jetzt 101 Jahren beantragt.
Vom Papst anerkannt wurde eine „nicht erklärbare Heilung“ eines Mannes aus der Diözese von einer unheilbaren Krankheit aufgrund der Fürbitten seiner Verwandten zu Pater Jeningen, wie es hieß.
Jeningen wuchs als viertes von elf Kindern des Goldschmieds und Bürgermeisters Nikolaus Jeningen und seiner Frau Anna Maria in dem vom Dreißigjährigen Krieg fast völlig zerstörten Stadt Eichstätt auf. Er studierte zunächst Philosophie, trat 1663 mit 21 Jahren in das Landsberger Noviziat des Jesuitenordens ein und wurde neun Jahre später zum Priester geweiht. 1680 wurde Pater Philip Jeningen nach Ellwangen gesandt, wo er am Marien-Wallfahrtsort auf dem Schönenberg die bestehende Kapelle durch eine große Wallfahrtskirche ersetzen ließ. Der Bau der Kirche wurde verwirklicht, nachdem die Stadt 1681 nach einem Gebetsversprechen an Maria von einem Großbrand verschont blieb. Jeningen starb am 8. Februar 1704.
„Katholikinnen und Katholiken in Ellwangen und in unserer ganzen Diözese verehren Pater Philipp Jeningen seit vielen Jahrhunderten und bitten um seine Fürsprache“, erklärte Bischof Fürst. Sein vorbildhaftes Wirken sei heute so aktuell wie vor 400 Jahren.
Seliggesprochene Männer und Frauen haben laut Fürst in vorbildlicher Weise in der Nachfolge von Jesus Christus gelebt. Sie werden im Gegensatz zu Heiligen nur regional verehrt. Zuvor müssen in einem kirchlichen Untersuchungsverfahren, das meist vom Bischof des Wirkungsortes eingeleitet wird, Tugendhaftigkeit, der Ruf der Heiligkeit und ein Wunder mit Bezug zu der selig zu sprechenden Person nachgewiesen werden.