Berlin (epd). Das katholische Erzbistum Berlin hat weitere Teile eines knapp 700 Seiten umfassenden Gutachtens über sexuellen Missbrauch durch einzelne Geistliche veröffentlicht. Durch die teilweise geschwärzte Veröffentlichung der mehr als 440 Seiten erhofft sich das Erzbistum, „dass weitere Betroffene sexuellen Missbrauchs an Kindern und Schutzbefohlenen ermutigt werden, sich zu melden und ihren Fall bekannt zu geben“, wie ein Sprecher am Freitag in Berlin erklärte. Nicht veröffentlicht wurden etwa die Kapitel „Zusammenfassung der Erkenntnisse aus den Akten“, „Aktenführung“ und „Empfehlungen“. Vereinzelt sind Namen nicht geschwärzt.
Bei der Bekanntgabe des ersten Teils des Gutachtens Ende Januar hatte das Erzbistums entschieden, Details der damals bislang bekannten 61 Fälle von beschuldigten Geistlichen und von mindestens 121 betroffenen Kindern und Jugendlichen zunächst nicht zu veröffentlichen. Unter anderem sollten Fragen des Persönlichkeits- und Datenschutzes geklärt werden. Die meisten Vergehen fanden demnach in den 50er und 60er Jahren statt. In 49 Fällen handelte es sich um sexuellen Missbrauch von Minderjährigen.
Das juristische Gutachten stelle nicht den Abschluss der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals im Erzbistum Berlin dar, sagte der Sprecher weiter. Vielmehr solle es dazu beitragen, aus den Erkenntnissen über die Vergangenheit weitere Schlussfolgerungen für den zukünftigen Umgang mit sexuellem Kindesmissbrauch im Bereich der katholischen Kirche zu ziehen.