Würzburg (epd). Nach der Verurteilung einer Ordensschwester wegen Gewährung eines Kirchenasyls haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung Rechtsmittel beim Amtsgericht Würzburg eingelegt. Ein Gerichtssprecher sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), am Mittwochmorgen seien die Rechtsmittel in der Poststelle des Gerichts eingegangen.
Das Amtsgericht Würzburg hatte die Ordensschwester Juliana Seelmann aus dem unterfränkischen Franziskanerinnen-Kloster Oberzell am vergangenen Mittwoch zu einer „Verwarnung mit Strafvorbehalt“ von 500 Euro verurteilt. Diese Summe soll die 38-Jährige an eine gemeinnützige Organisation bezahlen. Das Gericht wertete das Kirchenasyl als rechtswidrige Tat und „Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt“.
Die Ordensschwester hatte 2019 und 2020 zwei nigerianischen Frauen im Kirchenasyl Schutz geboten. Die 23 und 34 Jahre alten Frauen sollten nach Italien abgeschoben werden und seien von Menschenhandel und Zwangsprostitution bedroht gewesen, hieß es. Das Urteil des Amtsgerichts Würzburg bezog sich allerdings nur auf einen der beiden Fälle. Der andere Fall wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft vorläufig eingestellt, weil es dazu noch offene Fragen gab, hieß es.
Der Amtsgerichtssprecher sagte, die Anfechtung des Urteils sei von Staatsanwaltschaft und Verteidigung noch unbestimmt. Es könnte Berufung am Landgericht Würzburg eingelegt werden - oder direkt eine Sprungrevision zum Bayerischen Obersten Landesgericht in Bamberg. Auf die Art des Rechtsmittel legen sich die Parteien in der Regel erst fest, wenn sie das schriftliche Urteil vorliegen haben.