Papst verschärft kirchliches Strafrecht

Papst verschärft kirchliches Strafrecht

Rom (epd). Vor dem Hintergrund von Missbrauchs- und Finanzskandalen hat Papst Franziskus das kirchliche Strafrecht reformiert. Demnach steht Missbrauch durch Priester künftig auch dann unter Strafe, wenn die Opfer erwachsen sind, wie der Vatikan am Dienstag mitteilte. Der Reform zufolge kann ein Geistlicher seines Amts enthoben werden, der mit Gewalt oder durch Drohungen oder Missbrauch seiner Autorität „jemanden gezwungen hat, sexuelle Handlungen vorzunehmen oder zu ertragen“.

In einem Begleitschreiben zum reformierten Kirchenrecht beklagt der Papst den Angaben zufolge „Gewohnheiten, die der Rechtsordnung entgegenstehen und denen nicht nur durch Ermahnungen und mit Ratschlägen begegnet werden kann“. Ziel der Reform sei es gewesen, den Ermessensspielraum bei der Verhängung von Strafen zu beschränken, schreibt Franziskus in dem Dokument „Pascite gregem dei“ (Weidet die euch anvertraute Herde Gottes) in Form einer Apostolischen Konstitution. Die neuen Regelungen des kanonischen Rechts treten demnach am 8. Dezember in Kraft.

Der Untersekretär des päpstlichen Rats für die Gesetzestexte, der deutsche Salesianerpater Markus Graulich, wies darauf hin, dass das neue Strafrecht die Sanktionsmöglichkeiten erweitere. So seien nun auch Geldstrafen oder Gehaltskürzungen vorgesehen, die die jeweiligen Bischofskonferenzen festlegen könnten.

Der Präsident des päpstlichen Rats für die Gesetzestexte, Erzbischof Filippo Iannone, beklagte bei der Vorstellung der Reform, in den vergangenen Jahren sei Nachlässigkeit bei der Anwendung der bestehenden Normen deutlich geworden. Die jüngsten Skandale und vor allem schwerwiegende Fälle von Kindsmissbrauch hätten die Notwendigkeit deutlich gemacht, das kirchliche Strafrecht häufiger anzuwenden und dessen konkrete Anwendbarkeit zu verbessern.

Unter dem Eindruck von Missbrauchs- und Finanzskandalen verschärfte der Papst in den vergangenen Jahren bereits einzelne Regeln, etwa für den Umgang mit Bischöfen, die Verdachtsfällen nicht nachgehen. Die vorliegende Reform ist Teil eines bereits 2007 vom damaligen Papst Benedikt XVI. angestoßenen Prozesses zu einer umfassenden Überarbeitung des kanonischen Rechts.