Bericht: Weiterbildung nur für drei von hundert Arbeitslosen

Bericht: Weiterbildung nur für drei von hundert Arbeitslosen

Hannover, Berlin (epd). Nur drei von hundert Arbeitslosen erhalten nach Angaben der Linken Bundestagsfraktion eine Weiterbildung. Die Zahl der Geförderten habe in den vergangenen zehn Jahren deutlich abgenommen, bestätigte ein Sprecher der Fraktion am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Zuerst hatte das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND, Montag) darüber berichtet. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linken- Bundestagsfraktion, Sabine Zimmermann, forderte die Bundesregierung auf, deutlich mehr Geld für die Unterstützung von Erwerbslosen zur Verfügung zu stellen.

Die Zahl der Menschen in einer geförderten beruflichen Weiterbildung sei im Jahresdurchschnitt bundesweit von 141.000 im Jahr 2010 auf rund 104.000 im vergangenen Jahr gesunken, hieß es. Besonders stark sei der Rückgang bei den Hartz-IV-Empfängern. Dort sei die Zahl der Weiterbildungen im selben Zeitraum von rund 80.000 auf rund 39.000 gesunken. Die Zahlen habe das Arbeitsministerium auf Anfrage der Linksfraktion herausgegeben.

Der Links-Fraktion zufolge erhalten nur wenige Arbeitslose eine Weiterbildung. Lediglich 3,2 Prozent aller Arbeitslosen hätten im Jahr 2020 an einer Weiterbildung teilnehmen dürfen. Im Bereich des SGB II (Hartz IV) seien es nur etwa zwei Prozent und bei den so genannten Optionskommunen sogar nur 1,1 Prozent gewesen.

„Die Arbeitsmarktpolitik der letzten Bundesregierungen bestand überwiegend darin, einen Großteil der erwerbslosen Menschen einfach abzuschreiben und ihrem Schicksal zu überlassen“, kommentierte Zimmermann. Oft machten Erwerbslose die Erfahrung, dass ihre Nachfragen und Bemühungen nach einer Weiterbildung von Arbeitsagenturen und Jobcentern zurückgewiesen werden, was für Frustration und Resignation sorge. Die Corona-Pandemie habe die Jobchancen für erwerbslose Menschen noch einmal deutlich verschlechtert.

Insbesondere Hartz IV-Bezieher hätten nur geringe Aussichten auf sinnvolle und ihren Wünschen entsprechende Förderung, beklagte Zimmermann. „Ein echter Rechtsanspruch auf regelmäßige Weiterbildung muss endlich eingeführt werden.“ Erwerbslose Menschen dürften nicht ausgeschlossen und aufs Abstellgleis geschoben werden.