Kirche: Streit vor Arbeitsgericht gütlich beigelegt

Kirche: Streit vor Arbeitsgericht gütlich beigelegt

Hannover, Loccum (epd). Im Streit um vorgebliche Diskriminierung haben sich die evangelische Landeskirche Hannovers und ein katholischer Bilanzbuchhalter vor dem Arbeitsgericht Hannover auf einen Vergleich geeinigt. Der 37-jährige Markus Seeberger hatte die Landeskirche wegen Ungleichbehandlung verklagt, wie die Landeskirche und das Gericht am Mittwoch mitteilten.

Der Franke warf ihr vor, ihn wegen seiner katholischen Konfession in einem landeskirchlichen Bewerbungsverfahren diskriminiert zu haben. Seeberger hatte sich im Sommer 2020 für eine Leitungsposition bei der kirchlichen Verwaltungsstelle in Loccum bei Nienburg beworben, war aber abgelehnt worden. Als erste hatte die in Hannover erscheinende „Neue Presse“ über den Fall berichtet.

Die Landeskirche folgte in der Verhandlung am Dienstag dem Vergleichsvorschlag des Richters und zahlt dem Kläger eine Entschädigung von 1.300 Euro, ein Zehntel der ursprünglichen Forderung. Aus ihrer Sicht wurde der Mann wegen der höheren Qualifikation anderer Bewerber nicht zum Auswahlgespräch eingeladen, nicht wegen seiner Konfession, betonte die Justiziarin des Landeskirchenamtes, Annekatrin Herzog, gegenüber dem Evangelischen Pressedienst. Wie die „Neue Presse“ berichtete, habe Seeberger die Klage eingereicht, um „gegen die Arroganz und die Macht der Kirche“ anzugehen.