Augsburg, Ingolstadt (epd). Der „Leitfaden für gendersensible Sprache“ des Ingolstädter Autobauers Audi wird zum Fall für die Gerichte: Im Auftrag eines sich diskriminiert fühlenden männlichen Mitarbeiters des Volkswagenkonzerns haben die Anwälte Burkhard Benecken und Dirk Giesen eine Klage gegen Audi beim Landgericht Ingolstadt eingereicht, wie die „Augsburger Allgemeine“ (Mittwoch) berichtete. „Mit der Klage betreten wir absolutes Neuland“, sagt der Marler Anwalt Benecken der Zeitung. „So konkret hat es dazu noch keine Entscheidung der Justiz gegeben.“
Der Mitarbeiter fühle sich durch die Anrede in dem Leitfaden vorgegebene geschlechtergerechte Sprache diskriminiert, ohne dass er eine Wahl habe, wie er angesprochen werden möchte. Die bei Audi vorgeschriebene Regelung des sogenannten Gender Gap, der den Wortstamm als Unterstrich mit der weiblichen Endung wie „Mitarbeiter_in“ verbindet, schaffe - „unter umgekehrten Vorzeichen - neue Ungerechtigkeiten“, heißt es in der Klageschrift. „Das Weglassen spezifischer männlicher Endungen“ sei kein Vorteil, sondern gestalte sich „als fortgesetzte Diskriminierung“, so die Anwälte.
Anfang März war der Leitfaden bekanntgeworden. Der Autohersteller empfiehlt darin zum Beispiel die Schreibweise „Audianer_innen“. Aus der Projektgruppe „Gendersensible Sprache“ hieß es damals, der „Gender Gap schafft Raum für alle nicht-binären Geschlechtsidentitäten“. Außerdem sei er noch nicht besetzt wie das Gendersternchen, das vor allem bei IT-Anwendungen zu Problemen führen könne. Gendersensibel zu kommunizieren sei eine „Frage des Respekts und Ausdruck einer Haltung gegen Diskriminierung und für Vielfalt“, sagte Audi-Personalchefin Sabine Maaßen damals.