Dresden (epd). Die Bundesanwaltschaft fordert im Prozess um die tödliche Messerattacke auf ein schwules Paar im Herbst in Dresden eine lebenslange Freiheitsstrafe für den 21-jährigen Angeklagten. Der Syrer habe sich des Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht, sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Marcel Croissant, am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Dresden. Es könne kein Zweifel daran bestehen, dass der vorbestrafte Mann die beiden Männer am 4. Oktober 2020 in Dresden hinterrücks mit zwei großen Küchenmessern angegriffen habe. Einer der Männer aus Nordrhein-Westfalen starb kurz nach dem Angriff, sein Lebenspartner wurde schwer verletzt.
Der Bundesanwalt verwies erneut auf das radikal-islamistische und homophobe Tatmotiv des damals 20-jährigen Syrers. Er habe großes Leid über eine Vielzahl von Personen gebracht, sagte Croissant. Zeugen des Angriffs seien zum Teil bis heute massiv traumatisiert.
Der Angeklagte hat sich laut Bundesanwaltschaft spätestens seit 2016 zunehmend radikalisiert. Er habe Ungläubige töten wollen. Es müsse davon ausgegangen werden, dass er weitere Straftaten begeht, sagte Croissant. Er habe keine Einsicht oder Reue gezeigt. Ob eine Wiedereingliederung des Angeklagten jemals gelingen kann, sei völlig offen. „Die Tat war ein Angriff auf uns alle“, sagte Croissant, „auf die Werte, die wir uns für unser Zusammenleben gegeben haben.“
Das Urteil wird für den 21. Mai erwartet. Zuvor soll am 19. Mai die Verteidigung plädieren. Der Angeklagte ist den Behörden seit 2017 als islamistischer Gefährder bekannt.