Bonn (epd). Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert von der Bundesregierung umgehend einheitliche Regelungen für Alten- und Pflegeheime, wie sie Besuche in Corona-Zeiten ermöglichen können. Diese Vorgabe sei dringend nötig, um den Umgang mit geimpften Heimbewohnern bundesweit gleich zu regeln, sagte Manfred Stegger, Vorsitzender der Organisation, am Mittwoch in Bonn. Der Vergleich aller 16 Bundesländer habe ergeben, dass lediglich NRW, Rheinland-Pfalz, Baden Württemberg, Brandenburg und Schleswig-Holstein in ihren Verordnungen für Besuche ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Schutz und Einschränkungen aufwiesen.
Nur die fünf genannten Länder berücksichtigten die jeweilige Impfquote in den Einrichtungen bei der Regulierung der Besuchsvorschriften. Bei allen anderen spiele die Impfquote keine Rolle - allenfalls der Inzidenzwert der umgebenden Region. Für Stegger ist das unverständlich: „Es geht nicht um Impfprivilegien, sondern um die Rücknahme von Einschränkungen, die weit über die der anderen Bürger hinausgehen.“
Elf Landesregierungen entziehen sich laut dem Vorsitzenden weitgehend ihrer Verantwortung. Sie überließen die konkrete Regelung der Besuchsrechte fast vollständig den einzelnen Einrichtungen. „Das mag in einigen Fällen zu guten Lösungen führen, doch sind viele Einrichtungen damit überfordert“, sagte Stegger. Sie würden nicht selten aus Unsicherheit über das Ziel hinausschießen und schränkten die Bewohnerrechte willkürlich ein, ganz gleich, ob die Impfquote im Heim fast 100 Prozent betrage. Um das zu verhindern, bedürfe es einer einheitlichen und verbindlichen Regelung.
Viele wichtige Fragen, wie die Anzahl der erlaubten Besucher oder die Dauer der Besuchszeit, bleiben laut BIVA mehrheitlich ungeregelt. Während sie in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hamburg explizit nicht begrenzt seien oder so gehandhabt würden wie vor der Pandemie, müssten in Berlin die Besucher nach zwei Stunden wieder gehen. Die meisten anderen gewährten eine Besuchszeit „entsprechend dem Hygienekonzept“ und überließen damit die Regelung den Heimen selbst.
Während in Baden-Württemberg die Anzahl der Besucher bei einer Impfquote von mehr als 90 Prozent nicht beschränkt wird, dürfen in Berlin nur eine Person im Haus und zwei Personen im Außenbereich zu Besuch kommen, wie es weiter hieß. In Thüringen dagegen gibt es den Angaben zufolge nur bei einer regionalen Inzidenz von unter 100 keine Beschränkungen, aber bei einer Inzidenz von über 200 darf im wöchentlichen Wechsel nur eine Person zu Besuch kommen - ganz egal ob alle im Heim geimpft sind oder nicht.
Thüringen wird daher vom BIVA-Pflegeschutzbund schlecht bewertet. Ebenso Bayern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Niedersachsen. Weniger negativ bewerten die Pflegeschützer die Regelwerke von Mecklenburg-Vorpommern und Bremen, wo man zumindest „den Versuch einer angepassten Regelung erkennen kann“, so Stegger.