Arbeitsministerium schlägt Pflege-Tariftreue-Gesetz vor

Arbeitsministerium schlägt Pflege-Tariftreue-Gesetz vor
Ein bundesweiter Tarifvertrag in der Altenpflege ist zuletzt gescheitert, weil die kirchlichen Wohlfahrtsverbände nicht zustimmten. Nun prescht Arbeitsminister Heil mit einem Gesetzesvorschlag vor. Gesundheitsminister Spahn ist irritiert.

Berlin (epd). Nach dem Scheitern eines bundesweiten Tarifvertrags in der Altenpflege will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mit einem neuen Gesetz für eine bessere Bezahlung der Beschäftigten sorgen. Das geht aus einer Formulierungshilfe des Ministers für ein Pflege-Tariftreue-Gesetz vor, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Ziel ist, dass die Pflegekassen nur noch jenen Pflegeanbietern die Leistungen erstatten, die ihren Beschäftigten tarifvertragliche oder vergleichbare Löhne zahlen. Auch die kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen werden demnach berücksichtigt. Diese Bedingungen sollen nach Willen von Heil ins Sozialgesetzbuch eingefügt werden.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der für die Pflege eigentlich zuständig ist, zeigte sich am Montag in Berlin irritiert. Das Vorgehen seines Kabinettskollegen nannte er „betrüblich“. Das Thema sei zu wichtig, um es mit solchen „Manövern“ zu verknüpfen, zumal er bereits einen Vorschlag vorgelegt habe. Grundsätzlich sei es möglich, in den Verträgen zwischen der Pflegeversicherungen und denen, die die Leistungen anbieten, beispielsweise Tariflöhne zur Bedingung zu machen, fügte er hinzu.

Allerdings dürften zusätzliche Kosten nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen und ihrer Familien gehen. Dazu müsse sich somit Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) verhalten, weil es einen Steuerzuschuss aus dem Bundeshaushalt brauche, betonte Spahn.

Vor einigen Wochen hatte die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas die Zustimmung zu einem Antrag auf eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrags Altenpflege abgelehnt, der zwischen der Gewerkschaft ver.di und der Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche ausgehandelt worden war. Nach dem Beschluss der Caritas stimmten die Gremien der Diakonie nicht mehr darüber ab. Da dem Verfahren beide kirchlichen Wohlfahrtsverbände zustimmen mussten, scheiterte der Flächentarif in der Pflege.

Die Kirchen und ihre Sozialverbände handeln Löhne und Gehälter nicht mit Gewerkschaften, sondern in eigener Regie in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen aus. Auf die rund 300.000 Beschäftigten bei Caritas und Diakonie hätte der angestrebte Flächentarif zunächst keine Auswirkungen gehabt, da ihre Vergütungen darüber liegen.

Die Diakonie Deutschland begrüßte Heils Vorstoß nun als wichtigen ersten Schritt. Präsident Ulrich Lilie sprach von einem konstruktiven Vorschlag, „bei dem die Diakonie Deutschland sehr gut mitgehen kann“. Mit einer Tarifbindung von über 90 Prozent im Pflegebereich könne sich die Diakonie hier sehen lassen. In dem Gesetz müsse aber auch festgelegt werden, dass die Pflegeversicherung nicht die niedrigsten Tarifverträge in der Branche als Basis für ihre Abrechnungen heranziehe. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass eventuell höhere Kosten der Pflegeversicherung nicht durch steigende Eigenanteile auf die Pflegebedürftigen oder auf die Kommunen abgewälzt würden.

Der Deutsche Caritasverband fordert die Bundesregierung auf, sich schnell auf Teilreformen in der Pflege zu einigen. „Wir erwarten von den Regierungsparteien die Verständigung auf eine Regelung, welche die Arbeitgeber in der Pflege verpflichtet, Tariflöhne zu zahlen,“ erklärte Caritas-Präsident Peter Neher. Lohnsteigerungen in der Pflege dürften aber die Pflegebedürftige nicht zusätzlich belasten. Was in dieser Legislaturperiode nicht mehr gelinge, werde in der nächsten doppelt dringlich auf der Agenda stehen.