Wegen eines mutmaßlichen Missbrauchsfalls vor mehreren Jahrzehnten hat Dresdens katholischer Bischof Heinrich Timmerevers zwei Mönchen des Pallottiner-Ordens jegliche Seelsorge in seiner Diözese untersagt. Einer der beiden Männer soll 1990 eine damals 22-jährige Frau aus Sachsen missbraucht haben, der andere diesen Missbrauch gedeckt haben, wie Bistumssprecher Michael Baudisch am Montag in Dresden einen entsprechenden Medienbericht bestätigte.
Die Frau, die in einer Ausbildungsstätte des Ordens im fränkischen Untermerzbach (Bayern) missbraucht worden sein soll, hatte sich Baudisch zufolge an Timmerevers gewandt. Der Bischof habe 2020 Strafanzeige erstattet. Dagegen lässt der Erzbischof von Freiburg, Stephan Burger, die in seinem Bistum wohnenden Patres gewähren.
Über den Fall hatten zuerst die in Dresden erscheinende „Sächsische Zeitung “ und die in Freiburg erscheinende „Badische Zeitung“ berichtet (Montag). Demnach streiten die beiden Bistümer Freiburg und Dresden-Meißen über den Vorwurf, der sogar die Anfang 2020 von den katholischen Bischöfen in Deutschland verabschiedete „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener“ gefährden könnte.
Die Aussagen der Frau seien glaubhaft und wahrscheinlich, zitieren die Zeitungen Timmerevers. Die Anschuldigungen seien „nicht bewiesen oder plausibilisiert“, erklärte dagegen Burger. Der Leiter der deutsch-österreichischen Pallottiner-Provinz, Helmut Scharler, weist dem Bericht zufolge die Vorwürfe zurück. Wie der Dresdner Bistumssprecher Baudisch dem Evangelischen Pressedienst (epd) bestätigte, habe Scharler mit einer Verleumdungsklage gegen Timmerevers gedroht.
Bei der Missbrauchsordnung handelt es sich um ein so genanntes Partikulargesetz, das regional begrenzte Bestimmungen zwar zulässt. Im Einvernehmen mit der Bundesregierung hatten sich die Bischöfe aber zu strengeren Vorgaben und einem bundesweit einheitlichen Vorgehen verpflichtet.
Die Glaubenskongregation in Rom habe in dem Fall die Zuständigkeit von Timmerevers bestätigt. Die Kleruskongregation, eine Art Priestergewerkschaft, setzte allerdings die Wirkung des bischöflichen Dekrets vorerst außer Vollzug. Dagegen habe der Dresdner Bischof jedoch Widerspruch eingelegt, sagte Baudisch. Die Sache sei also noch nicht entschieden.
„Wie auch immer die Entscheidung der römischen Kongregation ausfällt, kann diese nicht die Verpflichtung beinhalten, die Beschuldigten im Bistum Dresden-Meißen einzusetzen“, zitieren die Zeitungen Timmerevers. Einer der beiden beschuldigten Mönche hat Baudisch zufolge in der Vergangenheit im sächsisch-ostthüringischen Bistum Meditationskurse geleitet.
In dem konkreten Missbrauchsfall geht es unter anderem um die Frage, ob die Betroffene damals schutzbedürftig war und der Hauptbeschuldigte, damals noch Novize, schon zu dem Orden gehörte. Bereits im Februar hatte das Bistum Dresden-Meißen bundesweit für Aufsehen gesorgt, als entschieden wurde, das Grab eines Pfarrers im Zusammenhang mit schweren Missbrauchstaten einebnen zu lassen.