Arbeitsministerium schlägt Pflege-Tariftreue-Gesetz vor

Arbeitsministerium schlägt Pflege-Tariftreue-Gesetz vor

Berlin (epd). Nach dem Scheitern eines bundesweiten Tarifvertrags in der Altenpflege will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mit einem neuen Gesetz für eine bessere Bezahlung der Beschäftigten sorgen. Das geht aus einer Formulierungshilfe des Ministers für ein Pflege-Tariftreue-Gesetz vor, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Ziel ist, dass die Pflegekassen nur noch jenen Pflegeanbietern die Leistungen erstatten, die ihren Beschäftigten tarifvertragliche oder vergleichbare Löhne zahlen. Auch die kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen werden demnach berücksichtigt. Diese Bedingungen sollen nach Willen von Heil ins Sozialgesetzbuch eingefügt werden.

Vor einigen Wochen hatte die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas die Zustimmung zu einem Antrag auf eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrags Altenpflege abgelehnt, der zwischen der Gewerkschaft ver.di und der Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) ausgehandelt worden war. Nach dem Beschluss der Caritas stimmten die Gremien der Diakonie nicht mehr darüber ab. Da dem Verfahren beide kirchlichen Wohlfahrtsverbände zustimmen mussten, scheiterte der Flächentarif in der Pflege. Die Kirchen und ihre Sozialverbände handeln Löhne und Gehälter nicht mit Gewerkschaften, sondern in eigener Regie in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen aus.