Rom (epd). Papst Franziskus will bei Strafprozessen Kurienkardinäle künftig der vatikanischen Gerichtsbarkeit unterstellen. Mit einer am Freitag im Vatikan veröffentlichen Verordnung schafft er die jeweils einem Kardinal unterstehende Sondergerichtsbarkeit für Kardinäle und Bischöfe der Kurie in Strafsachen ab. Nach wie vor ist die Zustimmung des Papstes für Strafprozesse gegen Spitzenfunktionäre des Vatikanstaats erforderlich.
Bislang waren Kommissionen aus je drei Kardinälen und drei Richtern für Strafprozesse gegen vatikanische Behördenchefs zuständig. Franziskus begegründete die Verordnung in Form eines "Motu proprio" mit der "Notwendigkeit, dass auch durch Veränderungen im Prozessrecht die Gleichheit aller Mitglieder der Kirche und ihre gleiche Würde ohne überlieferte Privilegien deutlich wird". Die bisherige Sonderbehandlung hoher kirchlicher Würdenträger entspreche nicht mehr der Verantwortung eines jeden für die Kirche.
Vor wenigen Tagen hatte Franziskus eine neue Korruptionsgesetzgebung für den Vatikan erlassen. Demnach sind Kurienchefs und Verwaltungsangestellte verpflichtet, alle zwei Jahre eine Erklärung zu unterzeichnen, in der sie versichern, weder vorbestraft zu sein, noch Ermittlungsverfahren zu unterliegen. Überdies müssen sie unterschreiben, dass sie kein Vermögen in Steuerparadiesen investieren oder zur Terrorfinanzierung einsetzen.