Lambrecht will Geimpfte von Kontaktbeschränkungen ausnehmen

Lambrecht will Geimpfte von Kontaktbeschränkungen ausnehmen
Die Diskussion über die Rücknahme von Einschränkungen für Geimpfte ist in vollem Gang. Justizministerin Lambrecht will sie nicht nur mit Getesteten gleichstellen, sondern auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene streichen.

Berlin (epd). Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will Geimpfte und Covid-19-Genesene von Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen ausnehmen. Das sehe ihr Entwurf vor, sagte Lambrecht den Zeitungen der Funke Mediengruppe (online). Darüber hinaus solle für Geimpfte die Testpflicht nicht gelten, etwa beim Einkauf oder Friseurbesuch. Wann die Verordnung kommt, blieb am Donnerstag offen. Möglicherweise kommen die Regelungen für Geimpfte und Genesene schneller als zunächst geplant.

Der Schritt sei "gerade für alte Menschen, die von der Pandemie besonders bedroht waren und unter der lange andauernden Isolation besonders gelitten haben, von großer Bedeutung", sagte Lambrecht. Auch das medizinische Personal, das in der Pandemie ebenfalls außerordentlichen Belastungen ausgesetzt sei, werde zu den ersten gehören, die davon profitieren.

Das Grundgesetz lasse Einschränkungen der Grundrechte zu, wenn es hierfür eine besondere Rechtfertigung gebe, etwa den Schutz von Leben und Gesundheit in der Pandemie, betonte Lambrecht. Wenn belegt sei, dass von vollständig Geimpften und Genesenen keine besondere Gefahr mehr ausgehe, dann müssten die Einschränkungen ihrer Grundrechte zurückgenommen werden. Das Robert Koch-Institut (RKI) schätzt die Ansteckungsgefahr bei Geimpften gering ein. Als " vollständig geimpft" definiert werden Menschen zwei Wochen nach ihrer zweiten Impfung gegen Corona. Als genesen gilt, wessen Infektion mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt.

Lambrecht hatte zuvor am Donnerstag erklärt, "schnellstmöglich" eine Verordnung vorzulegen. Das Bundeskabinett will in der kommenden Woche über eine entsprechende Verordnung beraten, über die dann Bundestag und Bundesrat noch entscheiden müssen. Bislang war angepeilt, dass die Verordnung erst die Bundesratssitzung am 28. Mai erreicht. Bundesratspräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte am Mittwoch erklärt, die Länderkammer könne auch schon in der nächsten regulären Sitzung am 7. Mai entscheiden. Dies würde ein beschleunigtes Verfahren im Bundestag voraussetzen, der in der nächsten Woche ebenfalls regulär zusammenkommt.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, wenn Bundestag und Bundesrat einverstanden seien, könne es schnell gehen. Er mahnte aber auch an, zu differenzieren, worum es dabei genau geht. Es sei vergleichweise einfach und werde teilweise bereits schon umgesetzt, Geimpfte mit denen gleichzustellen, die nach einem Schnelltest ein negatives Ergebnis vorlegen können. Schwieriger sei der Ausgleich der Interessen bei der Frage, ob für Geimpfte Einschränkungen wie Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen weiter gelten.

RKI-Präsident Lothar Wieler warnte vor einer zu umfassenden Regelung und mahnte für die nächste Zeit die Solidarität der Geimpften mit noch nicht Geimpften an. "Auch bei Geimpften besteht ein Restrisiko, dass sie andere anstecken können", sagte er. Zwar führen geimpfte Ältere "sozusagen gut und sicher angeschnallt durch diese Pandemie". Gleichzeitig fehle aber den Jüngeren dieser Sicherheitsgurt.

"Daher sind sie weiterhin auf Verkehrsregeln und umsichtige Verkehrsteilnehmer angewiesen, die dem Infektionsgeschehen angepasst durch die Gegend fahren", sagte Wieler. Die Menschen müssten sich selbst und ihr Umfeld weiterhin schützen, um Ungeimpfte davor zu bewahren, "dass sie sich auf den letzten Metern vor der Impfung infizieren", sagte er.