Bayreuth (epd). Ein ehemaliger evangelischer Kirchenpfleger aus dem oberfränkischen Glashütten (Kreis Bayreuth) ist wegen gewerbsmäßiger Untreue in 22 Fällen vom Amtsgericht Bayreuth zu eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Zudem wurde gegen den Angeklagten eine Geldstrafe in Höhe von 270 Tagessätzen zu je 20 Euro festgesetzt, wie das Amtsgericht Bayreuth dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage miteilte. Der Angeklagte habe alles gestanden. Dem Mann, der ehrenamtlich für die Finanzen der Gemeinde zuständig war, war zur Last gelegt worden, 90.000 Euro von Kirchenkonten für sich abgezweigt zu haben.
Vier länger zurückliegende Fälle wurden den Angaben zufolge wegen Verjährung eingestellt. Bereits 2019 war der Angeklagte wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Da die damals abgeurteilten Taten im gleichen Zeitraum wie die Taten im aktuellen Verfahren begangen wurden, habe eine neue Gesamtfreiheitsstrafe gebildet werden müssen. Dabei würdigte das Amtsgericht vor allem das Geständnis und die Tatsache, dass der Angeklagte im früheren Verfahren den gesamten verursachten Schaden bereits wieder gutgemacht habe. Auch im aktuellen Verfahren stehe eine vollständige Schadenswiedergutmachung unmittelbar bevor.
Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hatte in ihrem Plädoyer die Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert. Der Verteidiger hingegen plädierte auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.