Berlin (epd). Die Grünen-Politikerin Renate Künast hat im Zusammenhang mit Hate Speech Klage gegen das soziale Netzwerk Facebook eingereicht. Damit werde erstmals ein Grundsatzurteil zur Verbreitung von Falschaussagen auf Internetplattformen angestrebt, kündigten Künast und ihr Rechtsanwalt Matthias Pilz am Dienstag in Berlin an. Die Klage wurde demnach am vergangenen Freitag (23. April) am Landgericht in Frankfurt am Main eingereicht. Unterstützt wird Künast bei dem Prozess von der Beratungsgesellschaft HateAid sowie der Alfred Landecker Foundation.
Die Entscheidung könnte wegweisend für die Rechte auch von anderen Betroffenen gegenüber Social-Media-Plattformen sein, erklärten die Beteiligten. Sie wolle erreichen, dass auch alle anderen Betroffenen, es sich nicht "quasi zur Lebensaufgabe machen müssen, ständig falsche Zitate zu suchen und diese zu melden", sagte Künast und fügte hinzu: "Das ist nämlich eine energiefressende Lebensaufgabe."
Gegenstand des Prozesses ist den Angaben zufolge ein im Internet verbreitetes Meme von Künast, auf welchem der Politikerin ein falsches Zitat in den Mund gelegt wird. Neben dem Konterfei von Künast steht dabei in Anführungsstrichen das Falschzitat. Obwohl mehrfach nachgewiesen wurden, dass es sich dabei um eine Falschinformation handelt, verbreitet sich das Meme weiter im Netz.
Nun solle gerichtlich geklärt werden, ob Facebook und somit auch andere Social-Media-Plattformen verpflichtet sind, nicht nur das gemeldete Meme, sondern auch alle weiteren identischen und sinngleichen Memes zu löschen, erklärte Pilz.