Berlin (epd). In der Debatte um eine mögliche Neuregelung der Suizidassistenz hat sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für eine Erlaubnis dieser Form der Sterbehilfe nur in engen Ausnahmen ausgesprochen. In einer Bundestagsdebatte am Mittwoch im Bundestag sagte er, sein Ministerium habe einen Arbeitsentwurf erarbeitet, mit dem die Hilfe zur Selbsttötung in einem neuen Paragrafen 2017 unter Strafe gestellt würde. Gleichzeitig solle es Ausnahmen geben. Dazu zählten ärztliche Aufklärung, die Einbeziehung gemeinnütziger Beratungsorganisationen, Wartefristen und ein Werbeverbot für Suizidbeihilfe, erklärte Spahn. Eine Gruppe von Abgeordneten im Bundestag macht einen ähnlichen Vorschlag.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 den 2015 geschaffenen Strafrechtsparagrafen 217, das Verbot der organisierten - sogenannten geschäftsmäßigen - Hilfe bei der Selbsttötung gekippt. Die Richter urteilten, dass das Recht auf Selbstbestimmung auch das Recht umfasst, sich das Leben zu nehmen und dabei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Suizidassistenz leistet, wer einem Sterbewilligen ein todbringendes Medikament überlässt, aber nicht verabreicht.
Seitdem wird um eine mögliche Neuregelung gerungen. Ob es noch in dieser Wahlperiode aber ein neues Gesetz geben wird, ist unter anderem wegen der kurzen Zeit bis zur Sommerpause aber fraglich.
Spahn sagte, die Hürden zum assistierten Suizid müssten "sehr, sehr hoch" bleiben. Es dürfe unter keinen Umständen den sanften Druck geben, Angebote zur Selbsttötung "annehmen zu sollen". "Eine solche Entwicklung wäre für unsere Gesellschaft fatal", sagte Spahn, der als Abgeordneter in der sogenannten Orientierungsdebatte im Bundestag sprach.
Eine Verpflichtung des Staates, selbst Medikamente für den Suizid zur Verfügung zu stellen, dürfe es nicht geben, betonte Spahn. Dies müsse eine individuelle Entscheidung zwischen Arzt und Patient sein.